Können Wirtschaftsprüfungsberichte die steuerliche Haftung von Geschäftsführung und Vorstand retten?
Es wird niemanden überraschen, wenn Unternehmen angesichts von Liquiditätsknappheit nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um ihre Verbindlichkeiten aus einer Steuerprüfung zu bedienen, oder direkt den Betrieb einstellen. In diesem Rahmen könnte die Haftungserstreckung auf Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder einer Gesellschaft eine Rolle spielen. In der Regel handelt es sich dabei um eine subsidiäre Haftung, d. h. das Unternehmen muss sich zuvor aufgrund der Nichtzahlung der offenen Steuerschulden oder -strafen zahlungsunfähig erklärt haben.
Die Prüfungen der spanischen Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades) haben üblicherweise einen buchhalterischen Hintergrund. Hier stellt sich die nicht unwesentliche Frage, ob ein Wirtschaftsprüfungsbericht einen Geschäftsführer, Vorstand oder CEO von der Haftung für die buchhalterischen Fehler, auf die im Rahmen der Prüfung hingewiesen werden könnte, freistellen könnte.
Leider hat die spanische Steuerbehörde die Vermeidung von Bußgeldern durch derartige Berichte nicht zugelassen; dies gilt auch, wenn von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde, dass der Jahresabschluss des Unternehmens die Lage dieses Unternehmens treu widerspiegelt. Das bedeutet: Durchläuft ein Unternehmen eine geregelte Wirtschaftsprüfung und erfüllt es so ordnungsgemäß seine handelsrechtlichen Pflichten, hat diese keine Auswirkung auf die steuerliche Haftung der Geschäftsführung oder des Vorstandes aus buchhalterischen Fragen.
Nichtsdestotrotz gibt es erste Gerichtsentscheidungen zugunsten der Betroffenen, bei denen der Wirtschaftsprüfungsbericht Berücksichtigung hinsichtlich der Frage fand, ob die Unternehmensleitung fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Aus unserer Sicht entspricht eine solche Auslegung eher der unternehmerischen Wirklichkeit, da einer der Zwecke des Prüfungsberichtes die Aufdeckung möglicher Fehler in der Bilanzierungs- und Finanzpolitik des Unternehmens ist. Letztendlich vertraut zudem die Unternehmensleitung auf die Richtigkeit eines solchen Prüfungsberichtes.