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Klagezustellung aus dem Ausland – was ist zu tun?

30/09/2022
| Dr. Thomas Rinne, Lidia Minaya Moreno
Klagezustellung aus dem Ausland – was ist zu tun?

Die Zustellung einer Klageschrift aus dem Ausland an ein deutsches Unternehmen zeigt eine Reihe von Besonderheiten auf. Für deutsche Exporteure passiert es gar nicht so selten, dass eine Klage aus dem Ausland zugestellt wird (beispielsweise wegen Schadensersatzansprüchen auf Grund mangelhafter Lieferung). Trotzdem gehört dies natürlich für die meisten Unternehmen nicht zum Alltag und die Beteiligten wissen häufig nicht, wie sie damit umgehen sollen und welche Möglichkeiten es gibt, Zustellungsfehler zu erkennen und sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Der gesetzliche Rahmen ist unterschiedlich, je nachdem ob eine Klagezustellung aus einem anderen EU-Staat erfolgt oder aus einem Drittland. Innerhalb der EU sind die Formalien durch die Europäische Zustellverordnung geregelt.

Zustellungen aus dem EU-Ausland können – für viele überraschend – selbst per Post erfolgen, wenngleich dies nach wie vor nicht die Regel zu sein scheint. Die meisten Zustellungen erfolgen immer noch über den Weg der Rechtshilfe und letztlich bedeutet dies, dass das deutsche Unternehmen ein Schreiben vom örtlich zuständigen Amtsgericht mit der ausländischen Klage erhält. Als erstes ist dann ein Blick in die Unterlagen danach erforderlich, ob die Formalien in Ordnung sind. Denn wenn beispielsweise eine Klage bei einem spanischen Gericht nur in spanischer Sprache zugestellt wird, wäre dies im Normalfall ein Zustellungsmangel. Denn die Klage muss entweder mit deutscher Übersetzung zugestellt werden oder in einer Sprache verfasst sein, die der Empfänger versteht (wenn Geschäftsführer des deutschen Unternehmens der spanischen Sprache mächtig sind, ist also ausnahmsweise keine deutsche Übersetzung erforderlich). Wir haben es auch erlebt, dass ausschließlich eine deutsche Übersetzung zugestellt wird, nicht aber das ausländische Original der Klage. Auch dies ist ein Zustellmangel.

Wichtig ist, dass das deutsche Unternehmen auf entsprechende Zustellungsmängel schnell reagiert. Entweder verweigert es die Annahme der Zustellung sofort oder es sendet die zugestellten Unterlagen binnen einer Woche zurück. Wenn dies alles dann auch noch gut dokumentiert wird, beginnen auch die mit einer Klagezustellung typischerweise angeordneten Fristen nicht zu laufen. Dies bedeutet zumindest Zeitgewinn bis zu einem möglichen weiteren fehlerfreien Zustellversuch. Dieser Zeitgewinn kann ausgesprochen nützlich sein, weil Klageerwiderungsfristen aus dem Ausland – beispielsweise aus Spanien – häufig kürzer sind als in Deutschland und nicht verlängert werden können.

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