Katalonien steuert auf “harten Brexit” zu
Noch ist zwar nicht sicher, ob es am 01. Oktober 2017 überhaupt zu der Abstimmung über die Unabhängigkeit Kataloniens kommen wird. Das spanische Verfassungsgericht hat das entsprechende Gesetz bereits für verfassungswidrig erklärt. Der Zentralstaat überzieht Politiker aus Katalonien wegen der Diskussion und Abstimmung über das Referendumsgesetz mit Strafanzeigen. Für den Fall einer Abstimmungsmehrheit für die Unabhängigkeit will sich Katalonien innerhalb von Stunden einseitig zu einer Republik erklären. Es soll hier nicht erörtert werden, welche rechtliche Qualität eine solche Unabhängigkeitserklärung hätte und welche Maßnahmen der spanische Staat hat, die bisherige Ordnung wieder herzustellen. Bemerkenswert ist vielmehr, dass der Entwurf des Übergangsgesetzes wie selbstverständlich davon ausgeht, dass die Außenbeziehungen Kataloniens wie bisher als Teil Spaniens fortbestehen würden, insbesondere eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union.
Die EU hat bereits verlautbaren lassen, dass die Abspaltung eines Teils eines Mitgliedsstaates dazu führt, dass der abgespaltete Teil aus der EU ausscheidet. Damit treten im Verhältnis zwischen Katalonien und den EU-Staaten sofort die geltenden EU-Normen außer Kraft. Dies hätte nicht zuletzt auf Verträge zwischen katalanischen und EU-Unternehmen schwerwiegende Auswirkungen. Weder die Verordnungen zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Verträgen noch die Vorschriften über die Zuständigkeit von Gerichten wären anwendbar. Katalonien – vorausgesetzt es würde überhaupt als Staat anerkannt - fiele insofern auf den Status eines Drittlandes ohne jede völkerrechtliche Anbindung zurück. Auch das UN-Kaufrecht träte sofort außer Kraft, denn auch dies hat Spanien als Staat abgeschlossen. Erhebliche Rechtsunsicherheit im Geschäftsleben wäre die Folge. Was die katalanische Regionalregierung vorhat, ähnelt dem „harten Brexit“, allerdings ohne jede Bedenkzeit oder Verhandlungsphase.