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Kann der Einzelhandel die Annahme von Bargeld verweigern?

28/04/2023
| Dr. Thomas Rinne, Lidia Minaya Moreno
Kann der Einzelhandel die Annahme von Bargeld verweigern?

In Deutschland gelten Barzahlungen - im Vergleich mit vielen anderen Ländern – nach wie vor als besonders beliebt. Der Einzelhandel zieht dagegen aus vielerlei Gründen unbare Zahlungen (per Bank- oder Kreditkarte) vor. Nicht zuletzt, um den Aufwand und das Risiko mit dem Bargeld zu verringern, zahlen Supermärkte inzwischen ihren Kunden beim Bezahlvorgang sogar gern Bargeld zu Lasten ihres Bankkontos aus (die Supermarktkasse fungiert damit praktisch wie ein Geldautomat).

Aber wie sieht es rechtlich aus? Euro-Banknoten sind doch ein gesetzliches Zahlungsmittel und begründen damit doch eine Verpflichtung zur Annahme. In eingeschränktem Umfang gilt dies sogar für Euro-Münzen, allerdings muss der Handel nur max. 50 Münzen oder einen Betrag von bis zu 200,00 Euro in Münzen akzeptieren.

Inzwischen lehnen Einzelhändler aber immer öfter die Annahme von Bargeld grundsätzlich ab (so insbesondere im Elektro- oder Computerfachhandel). Dies ist auch möglich, denn auch insoweit gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Allerdings setzt dies voraus, dass der Händler und der Kunde den Bargeldausschluss vertraglich vereinbart haben, und zwar bevor die Zahlungspflicht entstanden ist. Ein Ausschluss der Bargeldannahme kann deshalb – je nach Situation – durch eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers vorgenommen werden; oder – spätestens – unmittelbar vor dem Bezahlvorgang, z.B. durch einen deutlich sichtbaren Hinweis an der Supermarktkasse und auf der Speisekarte eines Restaurants.

Denn solange der Kunde die Ware noch nicht auf das Band an der Kasse gelegt hat, ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen; bei der Bestellung im Restaurant ist der Bestellvorgang der letzte Zeitpunkt, zu dem der Gast darauf hingewiesen werden muss, dass er nur bargeldlos zahlen kann. Aber da ja Bargeld in Deutschland so beliebt ist, erlebt man in Restaurants tatsächlich immer noch das Gegenteil – „Wir nehmen nur Bargeld an“ (!) Rechtlich ist eine solche Verfahrensweise genauso zulässig wie umgekehrt.

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