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Kann aufgrund der Absage des Mobile World Congress (MWC) Schadensersatz gefordert werden?

28/02/2020
| Patricia Ayala
Kann aufgrund der Absage des Mobile World Congress (MWC) Schadensersatz gefordert werden?

Die Absage einer Veranstaltung der Größenordnung wie der Mobile World Congress (MWC) in Barcelona führt zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Unternehmen. Es stellt sich die Frage, ob diese Verluste geltend gemacht werden können. 

Zu bedenken ist, dass sich nicht alle betroffenen Unternehmen in der gleichen Situation befinden. Einerseits gibt es Unternehmen, die ihre Produkte und Neuheiten auszustellen gedachten und andererseits die Teilnehmer, die Flüge bezahlt haben, Hotels mit stornierten Reservierungen, Restaurants mit gewissen Einkommenserwartungen, Taxifahrer usw. Sie alle fragen sich, ob sie Ansprüche haben, gegen wen und auf welche Weise. Diejenigen, die einen tatsächlichen und effektiven Schaden erlitten haben, können einen Anspruch geltend machen, der von Fall zu Fall analysiert werden müsste, da z.B. ein Aussteller, der für ein Produkt werben wollte, nicht a priori einen Verlust des tatsächlichen Verkaufsgewinns, der während der MWC hätten erzielt werden können, geltend machen kann, da dieser Anspruch auf Vermutungen beruht. Auch könnte man die erwarteten Gewinne aus Hotelreservierungen oder Standbuchungen geltend machen. Zur Frage, gegen wen die Ansprüche geltend gemacht werden sollen, könnte man sagen, dass das Unternehmen, welches die MWC storniert hat, die Kosten für den verursachten Schaden zu übernehmen hätte, was von Fall zu Fall geprüft werden müsste durch Analyse jedes einzelnen von den Geschädigten unterzeichneten Vertrages auf etwaige Straf- oder Rücktrittsklauseln. Zur Klärung, wie ein Anspruch geltend gemacht werden kann und nach Ausräumung der vorherigen Zweifel, sollten die Verträge erneut analysiert und hinsichtlich spezieller Mediations- und Schiedsklauseln geprüft werden, um den jeweils geeignetsten Weg abzuwägen. 

Fazit: Die Ausgangsfrage lässt keine rigorose Antwort zu, da von Fall zu Fall die konkreten Schäden zu untersuchen sind, gegen wen wir die Ansprüche geltend machen wollen und wie sie geltend gemacht werden können.

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