Kanaren: Änderungen im Wirtschafts- und Steuersystem
Am vergangenen 10. September 2018 verabschiedete das Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf kraft dessen das Gesetz 19/1996 über die Änderungen des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (nachfolgen REF), vom 6. Juli reformiert werden soll. Wenn der Text des Entwurfs verabschiedet wird, werden eine Reihe von Änderungen im REF umgesetzt werden.
Einige von ihnen sollen nachfolgend hervorgehoben werden. In der Definition der nicht ausschüttbaren Gewinne in der Investitionsrücklage der Kanaren (nachfolgend RIC) würden neue Beschränkungen eingezogen. Dadurch würden die Summen nicht mehr als ausschüttbare Gewinne betrachtet, die aus Vermögensübertragungen herrühren. Für deren Akquisition hatte die Umsetzung des RIC bestimmt, dass diese mit Gewinnen aus dem Veranlagungszeitraum seit dem 1. Januar 2007 versehen werden.
Bezüglich dieses Vorteils wird eine zusätzliche Beschränkung eingeführt mit Bezug auf die Teilumsetzung des RIC, die ab dem 1. Januar 2007 durchgeführt wurde. In dieser Umsetzung wird die Möglichkeit der Investition der RIC in Immobilien mit Wohnnutzung zu touristischen Zwecken ausdrücklich untersagt, im Fall der Akquisition ebenso wie im Fall ihrer Renovierung. Die Umsetzung wird auf genutzte Aktiva und Boden begrenzt, besagte Elemente hätten zuvor nicht von der RIC profitieren können aufgrund von Mittelausstattungen, die aus Gewinnen herrühren, deren Veranlagungszeitraum nach dem 1. Januar 2007 begann.
Der Entwurf beinhaltet einen neuen Umsetzungsvorschlag für den Vorschlag, der unter anderem sozialmedizinische Tätigkeiten und Altenheimen betrifft. Darüber hinaus ist die Abschreibung für Investitionen in den Kanaren durch die Änderungen betroffen. Der Höchstsatz liegt nun bei 100% für die Inseln La Palma, La Gomera, und Hierro. Der maximale Abschreibungsbetrag auf Investitionen in Kinoporduktionen steigt von 4.5 Millionen Euro auf 5,4 Millionen Euro.