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“Justizstatistik 2016” veröffentlicht

30/03/2018
| Dr. Thomas Rinne, Johannes Brand, LL.M.
“Justizstatistik 2016” veröffentlicht

Das juristische Online-Magazin Legal Tribune Online (LTO) hat die sog. “Justizstatistik” für das Jahr 2016 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um mehr oder weniger vertrauliche Übersichten der Justizministerien der Länder, die im Gegensatz zum EU-Justizbarometer (vgl. unseren Beitrag im AHK-Newsletter 04/2016) unter Verschluss gehalten werden sollen, aber über Umwege – wie beispielsweise Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – doch an die Öffentlichkeit gelangen.

Die Zahlen aus dem Jahr 2016 legen nahe, dass insbesondere die Richter an den Zivilgerichten unter enormen Druck stehen. Die Fallzahlen unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Das Bundesland Bremen ist in dieser Hinsicht Spitzenreiter. Dort musste ein Richter im Jahr 2016 insgesamt 444,3 eingehende Verfahren bearbeiten. In Sachsen waren es nur 315,3. Hohe Fallzahlen bedeuten hohen Druck und der führt augenscheinlich zu höheren Erledigungszahlen. Denn ein Bremer Richter erledigte 648,3 Fälle, während sein sächsischer Kollege nur 462,7 Akten ablegen konnte. Die Richter fast aller Bundesländer haben dabei eine Erledigungsquote, die über 100 Prozent liegt. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Richter vieler Bundesländer mit hohen Beständen an alten Akten zu kämpfen haben.

Die Quote der Verfahren, die durch einen Vergleich erledigt werden konnte, lag übrigens zwischen 11,1 Prozent und 19,5 Prozent. Die Verfahrensdauer – Eingang bis Erledigung – lag zwischen 6,1 und 10,7 Monaten im Durchschnitt. Nach einhelliger Meinung von Fachzeitschriften, Blogs und sonstigen Kommentaren sagen aber weder Verfahrensdauer noch Erledigungszahl etwas über die Qualität der Verfahrensführung und der Entscheidung aus. Aussagekräftiges Kriterium dafür ist beispielsweise die Quote erfolgreicher Berufungen. Darüber sagt die Statistik nichts aus.

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