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Ist es möglich, gleichzeitig eine Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung durchzuführen?

31/05/2018
| Luis Miguel de Dios Martínez, Elena Alcázar Cuartero
Ist es möglich, gleichzeitig eine Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung durchzuführen?

In der spanischen Wirtschaftsprüfung gibt es Unvereinbarkeiten, die durch eine Zusammensetzung eines allgemeinen Artikels zum Prinzip der Unabhängigkiet der Wirtschaftsprüfer und durch einen Artikel bezüglich der konkreten Inkompatibilitäten entstehen, welche aber die Steuerberatung nicht beinhalten (Artikel 14 und 16 der spanischen Wirtschaftsprüfungsordnung).

Der Oberste Gerichtshof Spaniens bestätigt in seinem Urteil des 28.02.2018, dass zwei verbundene Gesellschaften Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung dem gleichen Unternehmen leisten können, ohne dass dies die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer beeinträchtigt, da die Steuerberatung als solche nicht notwendigerweise bei der Erstellung der Buchhaltung beteiligt ist. Eine Behauptung über die Einbeziehung bei der Erstellung der Buchhaltung durch den Steuerberater und Zweifel über die dadurch entstandene Befangenheit des Wirtschaftsprüfers, müsste korrekt nachgewiesen werden.

Da das Gesetz kein ausdrückliches Verbot zu Dienstleistungen im Bereich Steuerberatung und Buchprüfung vorsieht, um die Inkompatibilitäten zwischen beiden Tätigkeitsbereichen zu bestimmen, müsste man die jeweiligen Umstände in jedem Fall prüfen. Die Gründe, zur Betrachtung der Steuerberatung als inkompatible Tätigkeit mit der Buchführung, wären die Gefahr der Selbstüberprüfung (d.h. die Gesellschaft würde eine Buchführung bewerten zu der sie bei der Vorbereitung beigetragen hätte), die übermäßige Abhängigkeit des Wirtschaftsprüfers gegenüber des Mandanten oder eine unverhältnismäßige Vergütung der Steuerberatung, d.h. als kontigente Vergütung für die Buchführung.

Im genannten Fall hat der Oberste Gerichtshof keine Umstände dieser Art feststellen können und den Beschluss des zuständigen Landgerichts aufgehoben. Die Vereinbarung, die den Wirtschaftsprüfer einer Gesellschaft ernannte, der zur gleichen Gesellschaftsgruppe angehörte, wie diejenige die Dienstleitungen für die Steuerberatung erteilte, erklärte der Oberste Gerichtshof als rechtmäßig.

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