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Inflation, Krieg in der Ukraine und rebus sic stantibus?

31/03/2023
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Inflation, Krieg in der Ukraine und ¿rebus sic stantibus?

Nach der Covid-19-Pandemie kam es zu sehr interessanten und neuartigen rechtlichen Debatten, die sich in den entsprechenden Gerichtsverfahren und der Rechtsprechung widerspiegelten.

Eine dieser Debatten drehte sich um Mietverträge (vor allem für Geschäftsräume) und die von den Behörden auferlegten Beschränkungsmaßnahmen, die die Freizügigkeit von Personen verhinderten. Diejenigen Geschäftsräume, die der Öffentlichkeit zugänglich waren, mussten zwar weiterhin Miete zahlen, konnten aber aufgrund der plötzlich auferlegten Mobilitätsbeschränkungen kaum noch Geschäfte machen. Es wurden mehrere Argumente angeführt, um zu verteidigen, dass der Mieter nicht verpflichtet sein sollte, die Miete (zumindest vollständig) zu zahlen, wobei die so genannte "rebus sic stantibus"-Klausel am besten ankam, die aus der Schublade geholt und den aktuellen Umständen angepasst werden musste. Nach diesem Rechtsgrundsatz bleiben Verträge so lange in Kraft, wie die Bedingungen und Umstände, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bestanden, stabil bleiben. Wenn sich hingegen die tatsächlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, die zum Abschluss des Vertrags geführt haben, wesentlich ändern, kann man davon ausgehen, dass die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen hinfällig werden.

Wir sehen bereits, wie kompliziert und undefiniert das Terrain ist, auf das wir uns begeben, denn wir könnten ein weiteres Grundprinzip unserer rechtspolitischen Ordnung, die Rechtssicherheit, mitnehmen, wenn wir nicht mit äußerster Sorgfalt mit diesem Prinzip umgehen.

Die Regierung hat in der Regelungsflut, mit der wir in den ersten Monaten der Pandemie überschwemmt wurden, nur vorausgesehen, dass sich die Parteien in ihrem Fall über die Miete einigen konnten (dazu bedurfte es nicht so vieler Regeln). Die Entscheidungen der Gerichte, die eine solche Klausel angewandt haben, sind moderat, begründet und salomonisch ausgefallen: Viele sind davon ausgegangen, dass der Mieter zu einer Mietminderung von etwa 50 % berechtigt sein könnte. Es ist jedoch nicht möglich, eine allgemeine Regel aufzustellen, da die Kasuistik sehr breit ist.

Das Prinzip des "rebus sic stantibus" scheint in Mode gekommen zu sein, auch dank der gegenwärtigen Zeiten enormer politischer und wirtschaftlicher Instabilität, in denen wir nach der Pandemie die Rohstoffkrise, den Ausbruch des Krieges in Europa und alle sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen wie eine sehr hohe und immer noch unkontrollierte Inflation, eine Versorgungskrise oder sogar, wie der Regierungspräsident sagen würde, den Ausbruch eines Vulkans erlebt haben…

Leider reicht der Platz für diesen Artikel nicht mehr aus, so dass wir im nächsten Newsletter mit der (vermutlichen) Anwendung dieses Prinzips auf Themen fortfahren werden, die (noch) aktueller sind als die Pandemie.

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