ICAC: Veröffentlichung neuer Rechtsauskünfte im BOICAC Nr. 102 | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

ICAC: Veröffentlichung neuer Rechtsauskünfte im BOICAC Nr. 102

30/09/2015
| Michael Lochmann
ICAC: Veröffentlichung neuer Rechtsauskünfte im BOICAC Nr. 102

Anfang Mai diesen Jahres hat das spanische ICAC auf seiner Webseite insgesamt vier neue Rechtsauskünfte zum Rechnungswesen aus der Ausgabe Nr. 101 des BOICAC vom März 2015 veröffentlicht.

Ende Juli hat das spanische ICAC auf seiner Webseite sechs neue Rechtsauskünfte zum Rechnungswesen aus der Ausgabe Nr. 102 des BOICAC vom Juni 2015 veröffentlicht.

Auskunft 1 bezieht sich auf die richtige Auslegung der Begriffe «Verbind-lichkeit», «finanzielle Verbindlichkeiten» und «Unternehmensgruppe» im Sinne des Artikels 71.bis und der vierten Ergänzungsbestimmung des spanischen Insolvenzgesetzes 22/2003 vom 9. Juli. Auskunft 2 bezieht sich auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Verschmelzung von Gesellschaften einer Unternehmensgruppe, wenn die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister nach Ablauf der Frist für die Aufstellung des Jahres-abschlusses für das Geschäftsjahr erfolgt, in dem der Verschmelzungsbeschluss getroffen wurde. Auskunft 3 behandelt die Auslegung der durch das Gesetz 31/2014 vom 3. Dezember geänderten Artikel 229 und 230 des spanischen Kapitalgesellschaftengesetzes hinsichtlich der Verpflichtung der Geschäftsführer, über Interessenkonflikte zu informieren. Auskunft 4 bezieht sich auf die angemessene Bilanzierung der Abspaltung eines Teilbetriebes, wenn die übertragende Gesellschaft aufgrund der Übertragung Mehrheitsgesellschafterin der neuen Unternehmensgruppe wird. Auskunft 5 befasst sich mit der näheren Bestimmung von Verlusten in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalreduzierung und Auflösung von Gesellschaften aufgrund von Fehlbeträgen. Auskunft 6 schliesslich behandelt die Bilanzierung einer Gläubigervereinbarung in einem Insolvenzverfahren, wenn für die verbleibende Verbindlichkeit keine Zinsvereinbarung getroffen wird.

Der interessierte Leser kann die Zusammenfassungen der Antworten des ICAC in unserem Blog: http://voelkerundpartner.blogspot.com.es/nachle-sen.

Darüber hinaus stehen wie immer die vollständigen Rechtsauskünfte auf der Webseite des ICAC zur Verfügung: http://www.icac.meh.es/Consultas/ Boicac/Buscador.aspx.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!