Großer Erfolg der Taxifahrer gegen UBER
Am 20. Dezember letzten Jahres haben wir endlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Streit zwischen UBER und einem spanischen Berufsverband von Taxifahrern erhalten.
Nach mehreren Jahren des Rechtsstreits erklärt der EuGH schließlich, dass UBER nicht als Vermittlungsgesellschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts angesehen werden kann, da sie darauf abzielt, mittels einer Smartphone-Applikation und gegen Entgelt, eine Verbindung zwischen Fahrern, die das eigene Fahrzeug benutzen, und Personen, die eine Fahrt im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten, herzustellen, dass „als mit einer Verkehrsdienstleistung untrennbar verbunden anzusehen und daher als Verkehrsdienstleistung zu verstehen ist“, so dass UBER eine entsprechenden Lizenz erhalten muss.
Der EuGH weist darüber hinaus darauf hin, dass UBER einen entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen, unter denen diese Fahrer die Leistung erbringen, ausübt. Dabei ist insbesondere klar ersichtlich, dass UBER durch die gleichnamige Anwendung zumindest den Höchstpreis für die Fahrt festsetzt, dass diese Gesellschaft den Preis beim Kunden erhebt und danach einen Teil davon an den Fahrer des Fahrzeugs überweist und dass sie eine gewisse Kontrolle über die Qualität der Fahrzeuge und deren Fahrer ausübt.
Das Urteil ist von einigen mit Begeisterung und von anderen mit Sorge erhalten worden. Einige ähnliche Dienste könnten in Zukunft im Rampenlicht stehen, z. B. kollaborative Wirtschaftsplattformen wie Deliveroo (Lieferung von Lebensmitteln nach Hause) oder Airbnb (Beherbergungsbetriebe). UBER hat erklärt, dass sich an ihrem Service nichts ändern wird, da es seit 2016 in Spanien mit VTC-Lizenzen (Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer) operiert. Dies ist jedoch ein schwerer Rückschlag für UBER‘s früheres System, das aus einer digitalen Plattform für Fahrten im städtischen Umfeld mit lokalen Fahrern bestand, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen.