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Gestaltung und Arten von Tarifverträgen in Spanien

30/11/2015
| Karl H. Lincke, Nicolás Melchior
Gestaltung und Arten von Tarifverträgen in Spanien

Der Tarifvertrag ist in Spanien im Kapitel III. des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los trabajadores) geregelt. Der Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des verhandelten Geltungszeitraumes. Dieser verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern keine der Parteien dagegen einen Widerspruch einlegt. Er kann von den Parteien über ihre Vertreter modifiziert werden.


Sektorspezifische Tarifverträge gehören einem wirtschaftlichen Sektor oder konkreten Geschäftsbereich an und können Anwendung auf nationaler oder regionaler Ebene finden. Tarifverträge von Unternehmen und Gesellschaften erfüllen die Anforderungen der spezifischen Organisation oder Produktivität.


Die Art der Personen oder Körperschaften, welche zur Aushandlung legitmiert sind, hängen von der Natur des Tarifvertrags gemäss Artikel 87 des spanischen Arbeitnehmerstatuts ab. Es müssen stets Vertreter seitens der Arbeitnehmer und seitens der Arbeitgeber vorhanden sein. Bei Tarifverträgen von Unternehmen bzw. Gesellschaften werden die Arbeitnehmer durch den Betriebsrat, die Delegierten des Personals oder die Gewerkschaften repräsentiert. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit sich selbst zu repräsentieren. Handelt es sich um einen sektorspezifischen Tarifvertrag muss er sich durch Unternehmerverbände vertreten lassen.

Die ausgewählten Vertreter formen das sogenannte Verhandlungsgremium (comisión negociadora).

Obgleich Artikel 85 des spanischen Arbeitnehmergesetzes die Mindestanforderungen des Tarifvertrages festsetzt, können die Vertreter eigenständig den Anwendungsbereich des Vertrages erweitern.

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