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Gesetzesänderungen bezüglich der Rechnungslegung der öffentlichen Hand

30/04/2021
| Michael Lochmann
Gesetzesänderungen bezüglich der Rechnungslegung der öffentlichen Hand

Am vergangenen 17. April 2021 wurde im Staatsanzeiger die Verordnung HAC/360/2021 vom 14. April veröffentlicht, mit der neben anderen die Verordnungen des Wirtschafts- und Finanzministeriums vom 1. Februar 1996 zu Buchhaltungsbelegen der Öffentlichen Verwaltung geändert werden. Anhand der Verordnung werden die folgenden Änderungen eingeführt:

  1. Zur Dokumentation der mit EU-Mitteln finanzierten Haushaltsausgaben wurde ein neuer Buchhaltungsbeleg geschaffen und unter Punkt 1 des Absatzes „Sechstens. Belegarten“ die Rubrik „y) Dokument «Anhang Überwachung Mittel der Europäischen Union»“ hinzugefügt. Weiterhin wurde eine Vorlage für den neuen Beleg dem Anhang II „Dokumentenvorlagen“ beigefügt und Erläuterungen zur Ausfüllung im Anhang I „Ausfüllvorschriften“ hinzugefügt.
     
  2. Die Erläuterungen werden in Punkt (34) derart geändert, dass nun das Datum bei denjenigen Vorgängen erfasst werden muss, die planmässig nicht vorgesehen waren (Urteile, Bewilligungsbescheide, Beiträge an internationale Organisationen etc.). Für andere, bereits geplante Vorgänge wird nun klargestellt, welches Datum erfasst werden muss.
     
  3. In die Aufzeichnungen zum Haushaltsvollzug ist nun der DIR3 (übergreifendes Verzeichnis aller Haushaltsorgane) der Finanzstelle und der abwickelnden Verwaltungseinheit aufzunehmen. Dazu werden die im Anhang II „Dokumentenvorlagen“ sowie in den dazugehörigen Ausfüllanleitungen im Anhang I „Ausfüllvorschriften“ vorgesehenen Buchhaltungsbelege um die entsprechenden Daten erweitert.
     
  4. In die Buchhaltungsbelege, die einen Zahlungsvorschlag enthalten, wurde ein Indikator aufgenommen, aus dem hervorgeht, ob die Forderung eines Dritten, die zur Zahlungsverpflichtung der Öffentlichen Verwaltung führt, ganz, teilweise oder nicht durch die Generaldirektion für Haushalts- und Finanzpolitik pfändbar ist.
     
  5. Es wurde in den Buchhaltungsbeleg "Anhang Zurechnung fälliger Operationen zum Haushalt“ das Jahr der Realisierung des Aufwandes aufgenommen.

Zuletzt wurde eine zusätzliche Angabe in den Buchhaltungsbeleg „Zusatzinformation zu direkten Buchungen“ aufgenommen, die die Transaktionsnummer zu einer Korrektur des Kontos des Allgemeinen Kontenrahmens der Öffentlichen Verwaltung enthält. Die Ausfüllhinweise im Anhang I wurden entsprechend aktualisiert.

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