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Gesetzesänderung zur Reduzierung von Zeitarbeitsverträgen in Spanien

29/04/2022
| Karl. H. Lincke, Carlos Rivero Briegas
Gesetzesänderung zur Reduzierung von Zeitarbeitsverträgen in Spanien

Am 31. Dezember 2021 trat das Königliche Gesetzesdekret 32/2021 vom 28. Dezember über dringende Maßnahmen zur Reform des Arbeitsrechts in Kraft.

Das Hauptziel des Gesetzesdekrets besteht darin, den unbefristeten Arbeitsvertrag zum Normalfall zu machen und befristete Arbeitsverträge durch die Einführung neuer Vorschriften einzuschränken. Zu diesem Zweck werden mittels einer Änderung von Artikel 15 des spanischen Arbeiterstatuts die folgenden Vertragsarten gestrichen:

  • Bau- und Dienstleistungsverträge
  • Verträge über Gelegenheitsarbeit
  • Interimsverträge

Es gibt demnach nur noch zwei Arten von befristeten Verträgen, und zwar Strukturverträge und Ausbildungsverträge. Für diese gelten jeweils besondere Voraussetzungen. 

Es gibt zwei Typen von Strukturverträgen:

  • Produktionsabhängige Verträge: Aufgrund von zeitweiligen und unvorhersehbaren Erhöhungen und Schwankungen (einschließlich derjenigen, die sich aus dem Jahresurlaub ergeben), die zu einem vorübergehenden Missverhältnis zwischen den verfügbaren und den benötigten dauerhaft Beschäftigten führen. Die Höchstdauer dieses Vertragstyps ist gesetzlich auf 6 Monate begrenzt.
  • Vertrag über die Vertretung eines Arbeitnehmers: Wenn die zu vertretende Person über einen Stellenvorbehalt verfügt: Im Vertrag müssen der Name der zu vertretenden Person und der Grund für die Vertretung angeben werden. Die Erbringung der Leistungen darf nicht mehr als 15 Tage vor der Abwesenheit beginnen und bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz andauern.

Die Unternehmen müssen innerhalb einer Übergangsfrist von 3 Monaten ab Inkrafttreten der Reform (31. Dezember 2021) die Verträge ihrer derzeitigen Arbeitnehmer anpassen (also bis zum 30. März 2022), und die Einstellungsverfahren für künftige Arbeitnehmer durch Vorausplanung und Organisation der Belegschaft festlegen.

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