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Gerichte als Schranke für Mehrheitsaktionäre: Vorteile und Risiken

31/05/2023
| Christian Koch
Gerichte als Schranke für Mehrheitsaktionäre: Vorteile und Risiken

Traditionell waren Kapitalgesellschaften immer Gesellschaften, in denen - von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - Entscheidungen von der Mehrheit getroffen wurden. Die Gerichte haben jedoch eine Rechtsprechung geschaffen, welche die den Minderheitsgesellschaftern gesetzlich zugestandenen Rechte erweitert, um einen Missbrauch ihrer Position durch den Mehrheitsgesellschafter zu verhindern.

In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof beispielsweise Urteile erlassen, die es einem Minderheitsaktionär ermöglichen, einen mit einem Dritten geschlossenen Vertrag anzufechten, wenn dieser Vertrag zum Nachteil der Gesellschaft ist (z. B. für ein anderes vom Mehrheitsaktionär kontrolliertes Unternehmen). Er hat auch verhindert, dass eine Gesellschaft den Geschäftsführern eine überhöhte Vergütung gewährt, weil dies eine Verletzung der Gleichheit der Aktionäre darstellt. Kürzlich hat er sogar ein Urteil gefällt, in dem er eine Gewinnbeteiligungsvereinbarung für nichtig erklärte und eine bestimmte Ausschüttung vorschrieb. 

Die Vorteile dieses zusätzlichen Schutzes für Minderheitsaktionäre liegen auf der Hand, wenn der Mehrheitsaktionär in seinem eigenen Interesse handelt, Entscheidungen gegen einen Minderheitsaktionär trifft, das Unternehmen entkapitalisiert, usw. Wir müssen uns jedoch auch der Risiken bewusst sein, die mit dieser verstärkten gerichtlichen Einmischung in die Entscheidungen eines Unternehmens verbunden sind. 

Erstens, weil es zwar der Mehrheitsaktionär ist, der seine Position am ehesten missbrauchen kann, aber auch der Minderheitsaktionär seine Rechte missbrauchen, Entscheidungen verzögern oder lähmen kann, mitunter zu Zwecken, die den Interessen des Unternehmens zuwiderlaufen, z. B. um den Kauf seiner Aktien zu einem höheren Preis zu erzwingen. 

Die größte Gefahr besteht jedoch darin, dass die Einschaltung der Gerichte in Unternehmen nicht nur zu einem Anstieg der Rechtsstreitigkeiten und damit der Kosten führt, sondern auch dazu, dass eine Person außerhalb des Unternehmens und mit minimaler Kenntnis des Unternehmens, der Richter, Entscheidungen trifft, die eine detaillierte Kenntnis der Pläne und Ziele des Unternehmens erfordern. Wenn die Mehrheit des Unternehmens beabsichtigt, eine Reihe von Investitionen zu tätigen, die es als vorteilhaft für das künftige Wachstum erachtet, kann ein Richter dann korrekt beurteilen, ob die für diesen Zweck vorgesehenen Rücklagen angemessen sind und ob sich die Investition für das Unternehmen positiv auswirken wird oder nicht? Ebenso wenig kann ein Richter normalerweise die spezifischen Aufgaben eines Geschäftsführers und die Frage beurteilen, ob er seine Vergütung verdient oder nicht.

Um Missbräuchen vorzubeugen, haben wir letztlich eine Situation der Unsicherheit für die Unternehmen geschaffen, die dem Ermessen einer gerichtlichen Entscheidung ausgeliefert sind, die zudem angesichts des Standes der Justiz mindestens Monate, wenn nicht Jahre dauern kann. 
Um diese Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, bei der Gründung eines Unternehmens Gesellschaftsverträge abzuschließen, die diese Fragen so umfassend wie möglich regeln.

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