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Forderungsanmeldung

31/03/2021
| Unai Mieza, Axel Roth
Forderungsanmeldung

Einer der wichtigsten Aspekte aus Sicht der Gläubiger von Unternehmen im Insolvenzverfahren ist die Anmeldung und damit die Anerkennung ihrer Forderungen. Für den Gläubiger ist dies eins der entscheidendsten Momente in Bezug auf die Beitreibung der Forderung, da er mit dem Insolvenzverwalter und ggfls. mit dem Insolvenzgericht in Kontakt treten muss.

Ausgangspunkt ist die Verpflichtung der Gläubiger, den Insolvenzverwalter über das Bestehen ihrer Forderungen und deren Eigenschaften zu informieren, damit die Forderungen, sofern sie vom Insolvenzverwalter zugelassen und anerkannt werden, entweder als Forderungen gegen die Masse oder gegebenenfalls zu Lasten der Verwertung eingestuft werden können. Im ersten Fall erfolgt ihre Begleichung bei Fälligkeit, im zweiten Fall in der Reihenfolge, die sich aus dem Rang ergibt, der jeder Forderung zukommt.

Die Gläubiger haben eine Frist von einem Monat ab dem Tag, an dem der Insolvenzverwalter ihnen Mitteilung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens macht oder, in Ermangelung dessen, ab dem Tag der Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens im Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado). Bei der Forderungsanmeldung ist für den Gläubiger höchste Sorgfalt geboten, da eine nicht fristgerechte Anmeldung dazu führen kann, dass die Forderung als nachrangig eingestuft wird, was eine Begleichung der Forderung nahezu unmöglich werden lässt.

Die Forderungsanmeldung ist schriftlich an die vom Insolvenzverwalter hierfür angegebene Adresse zu richten, vorzugsweise per E-Mail. Dabei sind genaue Angaben über die Identität des Gläubigers, des Forderungsursprungs, des Betrags, des Entstehungszeitpunkts und der Fälligkeit zu machen sowie über die Merkmale der Forderung und ihre vorgeschlagene Einstufung. Handelt es sich um eine Forderung gegen die Masse, erfolgt ihre Begleichung bei Fälligkeit und mit Vorrang vor den übrigen Insolvenzforderungen, die in vorrangige (meist von Finanzinstituten mit dinglichen Sicherheiten, öffentlich-rechtliche Forderungen und Arbeitnehmerrechten), gewöhnliche (Forderungen von Lieferanten), bedingte Forderungen (in der Regel streitbefangene Forderungen) und nachrangige Forderungen eingeteilt werden.

Diese Forderungen werden vom Insolvenzverwalter in einem Bericht festgehalten, der im Gläubigerverzeichnis zu veröffentlichen ist, dass eine Auflistung aller Forderungen nach ihrem Rang und Zahlungsreihenfolge enthält. Die Zahlung der unteren Ränge erfolgt erst dann, wenn die gesamte Zahlung der oberen Ränge erfolgt ist.

Die Einstufung des Insolvenzverwalters kann im Wege des insolvenzrechtlichen Nebenverfahrens vor dem Insolvenzgericht angefochten werden.

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