Financial Fairplay im Profifußball
In letzter Zeit ist die wirtschaftliche Kontrolle der Vereine oder „Financial Fairplay“ ein sehr aktuelles Thema, zum einen aufgrund der Beschwerden vieler Vereine und Organisationen über die „Staatsclubs“ und der Ankündigung der Spanischen Liga (LFP), die beiden bekanntesten „Staatsclubs“, PSG und Manchester City, wegen Verstoßes gegen die Regelungen über das Financial Fairplay anzuzeigen, und zum anderen weil die UEFA gerade ihre Regelungen zur wirtschaftlichen Kontrolle der Vereine modifiziert und erneuert hat.
Interessant ist dabei zunächst, dass sich der Name der Regelung, welche für alle Klubs gilt, die sich für die Teilnahme an europäischen Wettbewerben wie Champions League, Europa League oder Conference League qualifiziert haben, geändert hat, die UEFA spricht nicht mehr von „Financial Fairplay“, sondern von Sicherung der Kontinuität, wie der englische Originalname „Financial Sustainability and Club Licensing Regulations“ (FSCLR) belegt. Während ökonomische Kontinuität ihr Hauptziel ist, basiert die FSCLR auf drei Grundprinzipien, Solvenz, Stabilität und Kostenkontrolle der Clubs.
Das Prinzip der Solvenz sieht das Verbot für Clubs vor, bestimmte Art von unbeglichenen Schulden zu haben, beispielsweise gegenüber Steuerbehörden, Mitarbeitern (einschließlich Profispielern) oder anderen Clubs. Dieses Prinzip ist nicht neu, aber die UEFA hat es mit dem neuen Reglement verschärft.
Interessanterweise geht das neue Reglement großzügiger mit den Clubs um, was das Stabilitätsprinzip betrifft. Während die alte Regelung die Obergrenze der Verluste, welcher ein Verein über einen Zeitraum von drei Jahren erwirtschaften durfte, auf 30 Millionen Euro festlegte, erhöht die FSCLR diese Grenze auf 60 Millionen Euro, mit der Möglichkeit, sie um weitere zehn Millionen Euro zu erhöhen, wenn ein Club finanziell gesund ist. Das mag überraschen, liegt aber daran, dass die UEFA nunmehr erhöhten Wert auf das dritte Prinzip, die Kostenkontrolle, legt.
Mit dem neuen Reglement begrenzt die UEFA die Kosten für den Kader auf maximal 70 % der Einnahmen des Clubs. In dieser Hinsicht umfassen die Kaderkosten Posten wie Transferkosten, Gehalt von Mitarbeitern (inklusive Spielergehälter) und an Agenten gezahlte Honorare. Um den Klubs die Möglichkeit zu geben, ihre Kosten anzupassen und zu modifizieren, hat die UEFA eine Übergangszeit von zwei Spielzeiten festgelegt, während derer das Limit höher ist.
Mit dieser neuen Regelung will die UEFA nicht nur eine nachhaltigere Zukunft des Profifußballs garantieren, sondern auch einen fairen Wettbewerb auf europäischer Ebene erwirken. Es wird interessant sein zu sehen, ob die UEFA mit dieser neuen Regelung ihre Ziele erreicht, insbesondere was die sogenannten „Staatsclubs“ betrifft.
Letztlich soll erwähnt werden, dass auch auf nationaler Ebene Regularien über wirtschaftliche Kontrolle der Vereine existieren, wobei einige zu sehr positiven Ergebnissen geführt haben, wie zum Beispiel die Regelungen der Spanischen Liga LFP.