EU-Initiative: Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

EU-Initiative: Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)

28/02/2023
| Michael Lochmann
Iniciativa UE: El IVA en la era digital (ViDA)

Am 8. Dezember 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission im Rahmen der Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (VAT in the Digital Age - (ViDA)) einen Legislativvorschlag mit der Absicht, das Mehrwertsteuersystem der EU durch den Einsatz technologischer Mittel zu modernisieren, um die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sicherzustellen und insbesondere den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen.

Die Kommission schlägt wesentliche Maßnahmen in den folgenden drei Bereichen vor:

   1.) Elektronisches Real-Time Reporting und Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung:

Ab 2028 sollen Unternehmen, die an innergemeinschaftlichen Lieferungen (grenzüberschreitendes B2B) beteiligt sind, verpflichtet werden, innerhalb von zwei Tagen nach der Lieferung strukturierte elektronische Rechnungen entsprechend den EU-Standards auszustellen und innerhalb von zwei Tagen nach Rechnungsdatum die zugrunde liegenden Rechnungsdaten elektronisch an die zuständigen Steuerbehörden zu übermitteln. Die Mitgliedsstaaten sollen auf diese EU-Standards für elektronische Rechnungen verpflichtet werden, wenn sie sich in Bezug auf inländische Transaktionen ebenfalls für eine verpflichtende elektronische Rechnungstellung und elektronisches Reporting entscheiden.

   2.) Aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften für die sog. „Plattformwirtschaft“:

Ab dem 1. Januar 2025 sollen anstelle der eigentlichen Anbieter die Betreiber von Plattformen, die den Verkauf von kurzfristigen Unterkünften sowie von Personenbeförderungsleistungen vermitteln, verpflichtet werden, die auf diese Leistungen anfallende Mehrwertsteuer abzuführen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn der Verkäufer in einem bestimmten Land unter dem Schwellenwert für eine umsatzsteuerliche Registrierung liegt. Im Wesentlichen soll mit dieser Maßnahme eine mögliche Befreiung des Verkäufers von der Mehrwertsteuer für derartige Dienstleistungen vermieden werden.

   3.) Einheitliche MwSt-Registrierung:

Eine weitere Maßnahme, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, besteht darin, die umsatzsteuerliche Registrierungspflicht für Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die bereits bestehenden vereinfachten Verfahren OSS und IOSS ausweitet und bei nicht-ansässigen Unternehmern die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für B2B-Transaktionen harmonisiert wird.

Der Vorschlag für die EU-Verordnung kann unter der folgenden Adresse abgerufen werden; bis zum 4. April 2023 sind hier auch noch öffentliche Kommentare möglich, die dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt werden, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können 

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13186-El-IVA-en-la-era-digital_es

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!