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Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbH: Mechanismen zur Festsetzung des Preises

30/11/2021
| Clàudia Rouras Hurtado
Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbH: Mechanismen zur Festsetzung des Preises

Beim Kauf und Verkauf von Unternehmen liegen die Vollendung des Vertrages (Unterzeichnung des Vertrages oder "closing" in der angelsächsischen Terminologie) und sein Vollzug ("completion") oft zeitlich auseinander; und da sich Unternehmen ständig weiterentwickeln, ist es schwierig, ihren Wert zu bestimmen und daher einen Preis zum Zeitpunkt der Vollendung des Vertrages festzulegen, der dem Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt des späteren Vollzugs des Kaufs und Verkaufs oder sogar noch einige Zeit nach dem Vollzug entspricht.

Die in der Praxis am häufigsten verwendeten Preisbildungsmechanismen lassen sich in zwei große Kategorien einteilen: (i) Preisanpassungsmechanismen, bei denen sich die Parteien auf einen Anfangspreis einigen, der je nach der tatsächlichen Lage des Unternehmens zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses oder zu einem späteren Zeitpunkt nach oben oder unten angepasst wird, und (ii) Festpreismechanismen, bei denen sich die Parteien auf einen unveränderlichen Festpreis einigen.

Innerhalb der ersten Kategorie sind in der Regel folgende Preisanpassungsmechanismen zu finden: (a) Bilanzposten, bei denen die Preisanpassungen das Ergebnis eines Vergleichs der Differenzen zwischen dem Basispreis, der auf der Grundlage der Zahlen im Jahresabschluss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung berechnet wurde, und den Werten dieser Parameter zum Zeitpunkt des Vollzugs oder zu einem späteren Zeitpunkt sind; und (b) Geschäftsergebnisse oder "earn-out", bei denen ein Teil des Verkaufspreises variabel ist und von der Leistung des Unternehmens (unter Berücksichtigung von Finanzindikatoren oder nicht) über einen bestimmten Zeitraum abhängt.

Bei der zweiten Kategorie, den Festpreismechanismen, geht das wirtschaftliche Risiko zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Käufer über, aber in der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Vollzug führt der Verkäufer das Geschäft weiter. Es ist daher unerlässlich, Bestimmungen einzubauen, die den Wert des Unternehmens erhalten und den Käufer vor den Geschäftsführungsmaßnahmen des Verkäufers bis zum Zeitpunkt des Vollzugs schützen.

Ein Beispiel für solche Bestimmungen sind die "Locked Box"-Klauseln, bei denen ein fester Preis vereinbart wird, der sich auf den Jahresabschluss des Unternehmens zu einem bestimmten Datum bezieht, das möglichst kurz vor der Unterzeichnung des Vertrags liegt, und bei denen nach der Festsetzung des Preises und bis zum Abschlussdatum jegliche Geldauszahlung verboten ist; im Falle einer unzulässigen Auszahlung („leakage“) muss der Verkäufer dem Käufer den entsprechenden Betrag ersetzen.

Im Allgemeinen wird der Käufer versuchen, Preisanpassungsmechanismen zu nutzen, da sie ihm erlauben, die Entwicklung des Unternehmens zu berücksichtigen. Der Verkäufer hingegen wird in der Regel Festpreismechanismen bevorzugen, da er den endgültigen Kaufpreis bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung kennt.

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