Entwurf Allgemeiner Kontenrahmen 2020
Im Oktober 2018 veröffentlichte das spanische ICAC den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Änderung des Allgemeinen Kontenrahmens (PGC), verabschiedet durch den Königlichen Erlass 1514/2007 vom 16. November; des Allgemeinen Kontenrahmens für KMU, verabschiedet durch den Königlichen Erlass 1515/2007 vom 16. November; der Vorschriften für die Aufstellung von Konzernabschlüssen, verabschiedet durch den Königlichen Erlass 1159/2010 vom 17. September und der Vorschriften zur Anpassung des Allgemeinen Kontenrahmens an gemeinnützige Einrichtungen, verabschiedet durch den Königlichen Erlass 1491/2011 vom 24. Oktober.
Die wichtigsten Änderungen, die der Entwurf des Königlichen Erlasses vorsieht, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Das bisherige Portfolio der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wird gestrichen, wodurch die Einteilung der finanziellen Vermögenswerte in nur drei Kategorien vereinfacht wird: finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung, finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und finanzielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten. Ebenso werden die Kategorien der Darlehen und Forderungen sowie der bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen gestrichen.
- Die Kriterien für die Erfassung von Erträgen werden klargestellt.
- Der beizulegende Zeitwert wird neu definiert. Ebenso wird in bestimmten Fällen die Möglichkeit eingeführt, Vorräte zum beizulegenden Zeitwert abzüglich ihrer Umsatzkosten zu bewerten.
- Die Definition von Hedge Accounting wird überarbeitet.
- Die Übersichten, die in den Anhang zum Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, werden überarbeitet.
- Die Kriterien für die Bilanzierung von Kapitalerhöhungen und – reduzierungen werden überarbeitet.
Die Ziele des Entwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Anpassung der spanischen Rechnungslegungsvorschriften an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf Finanzinstrumente und die Erfassung von Erträgen nach Grundsätzen der Vereinfachung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit.
- Überarbeitung des PGC und dessen ergänzender Vorschriften unter dem Gesichtspunkt der Maßgeblichkeit der neuen internationalen Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die nicht der Finanzbranche sind.
- Analyse der internationalen Rechnungslegungsvorschriften unter kritischen Gesichtspunkten, um diejenigen Vorschriften nicht in den PGC aufzunehmen, die nicht zu einer Verbesserung der Relevanz und der Zuverlässigkeit der Finanzinformationen derjenigen Unternehmen führen, die den PGC anwenden.
Das Inkrafttreten des Entwurfs war für die Jahresabschlüsse der ab dem 1. Januar 2020 beginnenden Geschäftsjahre vorgesehen. Allerdings ist aufgrund der bis vor kurzem noch fehlenden Regierungsbildung der parlamentarische Genehmigungsprozess nicht voran geschritten, so dass der Entwurf derzeit noch nicht verabschiedet ist.