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Entschlieβung des spanischen ICAC vom 5. März 2019

29/03/2019
| Michael Lochmann
Entschlieβung des spanischen ICAC vom 5. März 2019

Am 11. März wurde im spanischen Staatsanzeiger (BOE) die Entschlieβung des spanischen Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungsinstitutes (ICAC) vom 5. März 2019 veröffentlicht, durch welche die Kriterien für die Darstellung von Finanzinstrumenten und andere Aspekte der Rechnungslegung im Zusammenhang mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften weiterentwickelt werden.

Wichtigstes Ziel der Entschlieβung ist die Festlegung und Weiterentwicklung der Kriterien für die Bilanzierung derjenigen Geschäftsvorfälle von Kapitalgesellschaften, die sich aus dem überarbeiteten Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften sowie aus dem Gesetz 3/2009 über strukturelle Veränderungen von Gesellschaften ergeben; beispielsweise: Kapitalzuführungen, Erwerb von eigenen Aktien und Anteilen, Ergebnisverwendung, Kapitalerhöhung und Kapitalreduzierung, Rückzahlung des Emissionsagios, Vergütung der Geschäftsführer, Auflösung und Liquidation, strukturelle Änderungen, Sitzverlegung usw.

Bislang gab es in Spanien keine vollständigen Vorschriften zu rechnungslegungsbezogenen Auswirkungen der handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Mit der vorliegenden Entschlieβung wird diese Lücke geschlossen und es wird beabsichtigt, die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle angemessen zu bilanzieren, um eine grössere Rechtssicherheit zu erreichen.

Die Entschlieβung ist verpflichtend von allen Kapitalgesellschaften, die den Allgemeinen Kontenrahmen (PGC) oder den Allgemeinen Kontenrahmen für Kleinere und Mittlere Unternehmen (PGC PYMES) verwenden, für alle ab dem 1. Januar 2020 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden.

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