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Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichtes zum „Ley de Unidad de Mercado” - Gesetz zur Schaffung eines einheitlichen Marktes in Spanien

27/03/2020
| Annette Sauvageot
Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichtes zum „Ley de Unidad de Mercado” - Gesetz zur Schaffung eines einheitlichen Marktes in Spanien

Das Tribunal Constitucional (TC) hat in einer Entscheidung vergangener Woche zwei Kernartikel des o.g. Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und damit die Bestrebungen der Regierung im Jahre 2013, endlich Spanien einheitliche Marktbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen zu schaffen, erst einmal zunichte gemacht.

Spaniens Gebietskörperschaften haben, was die Ausübung von Zustimmungs- und Genehmigungsbefugnissen von gewerblichen Aktivitäten angeht, hohe Kompetenzen. So hohe, dass Unternehmen sich in der Vergangenheit gezwungen sahen, für dieselbe Tätigkeit 17 verschiedene Gewerbelizenzen zu beantragen, für jede Comunidad Autónoma eine. Ein bürokratischer Aufwand, der für in- und ausländische Investoren aufwendig und mit hohen Kosten verbunden ist und nicht im Sinne des Gebotes der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU, umzusetzen durch ihre Mitgliedstaaten. Durch das o.g Gesetz 20/2013 schuf der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage, nach der die Gewerbelizenz eines Unternehmers aus einer Comunidad Autónoma (CCAA) grundsätzlich auch für alle anderen Comunidades Autónomas gelten soll. Diese Maßnahme wurde von Unternehmerverbänden und spanischen Handelskammern sehr begrüßt. Katalonien sah sich in seinen territorialen Kompetenzen jedoch verfassungswidrig eingeschränkt und erhob Verfassungsbeschwerde. Dieser ist jetzt stattgegeben worden. Das Gericht spricht sich für einen einheitlichen Markt aus, beanstandet jedoch, dass die getroffenen Regelungen Verfassungsrecht widersprechen. Durch die Pflicht, Lizenzen oder Genehmigungen für gewerbliche Tätigkeiten aus anderen CCAA vorbehaltlos zu übernehmen, werde das Hoheitsrecht der einzelnen CCAA verletzt. Das Verfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass ein Gesetz erst dann einen einheitlichen Markt schaffen kann, wenn seitens des nationalen Gesetzgebers zunächst im Rahmen der Verfassung horizontale Rahmenbedingungen bzgl. Mindeststandards für die CCAA geschaffen werden.

Mit diesen Hausaufgaben wird der Gesetzgeber wieder auf „Start“ zurückgeschickt und das diesmal ohne absolute Mehrheit.

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