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Entschädigung im Handelsvertretervertrag und Treu und Glauben

30/04/2021
| David Jódar Huesca
Entschädigung im Handelsvertretervertrag und Treu und Glauben

Handelsvertreterverträge sind eine der häufigsten Vertragsmodalitäten unter Unternehmen, um sich kommerziell zu erweitern. Es ist ein flexibler Vertrag und ermöglicht eine Vergütungsregelung, die sowohl dem Auftraggeber als auch dem Vertreter zugutekommen kann, da sie je nach Zielsetzung weitgehend variabel ist. Jedoch sind die Handelsvertreterverträge in Spanien gesetzlich geregelt.

Besonders hervorzuheben ist die Verpflichtung einen Schadenersatz für den Vertreter zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unberechtigt kündigt. Diese Entschädigung soll den Vertreter vor der einseitigen Beendigung des Vertrages schützen, sobald der Auftraggeber aufgrund seiner Bemühungen seinen Kundenbestand erhöht hat.

Diese Besonderheit des Handelsvertretervertrags hat zahlreiche Rechtsprechung hervorgebracht, wie zum Beispiel das Urteil des Landgerichts (Audiencia Provincial) von Barcelona vom 22. Februar 2019. Dieses Urteil hat eine besondere Bedeutung, da es einer der wenigen Fälle ist, in denen der Gerichtshof zugunsten des Auftraggebers in Bezug auf die Entschädigung entscheidet. Die Sachlage liegt in der Weigerung des Vertreters, neue Bedingungen im Vertrag auszuhandeln. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass der Vertreter nach Treu und Glauben handeln muss und daher eine absolute Weigerung zu verhandeln, als ein Verstoß gewertet werden muss. Daher kann ein Fall von mangelnder Kooperation des Vertreters die einseitige Kündigung des Auftraggebers rechtfertigen, ohne dass dadurch eine Verpflichtung zum Schadenersatz für den Vertreter entsteht.

Daher bestätigt die Rechtsprechung, dass, obwohl die Vertreter gegen ungerechtfertigte Kündigungen geschützt sind, nicht alles gültig ist. Treu und Glauben ist immer noch ein Grundsatz, der in jedem Fall gelten muss, auch in Fällen, in denen das Gesetz eine der Parteien mehr schützt als die andere.

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