Entschädigung aufgrund von rechtswidriger Kündigung in Spanien
Die Entschädigung aufgrund von rechtswidriger Kündigung in Spanien hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab:
- Lohn des Arbeitnehmers (Bruttojahresgehalt);
- Beschäftigungsdauer: zur Bestimmung der relevanten Beschäftigungsmonate des Arbeitnehmers zählt ein einziger Arbeitstag innerhalb eines Monats so, als hätte er den ganzen Monat gearbeitet;
- Art der Kündigung: Arbeitnehmer haben nur bei objektiver und rechtswidriger Kündigung ein Recht auf Entschädigung, eine rechtmäßige Kündigung berechtigt lediglich zur Schlussabrechnung.
Zur Berechnung der Entschädigung ist das Datum der Arbeitsaufnahme entscheidend:
- Wurde der Arbeitsvertrag nach dem 12. Februar 2012 abgeschlossen, beträgt die Entschädigung 33 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr, jedoch maximal 24 Monatseinkommen.
- Wurde der Arbeitsvertrag vor diesem Datum abgeschlossen, berechnet sich die Entschädigung wie folgt:
- für die Zeit vor dem 12. Februar 2012 beträgt die Entschädigung 45 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr (jedoch maximal 42 Monatseinkommen);
- für die Arbeitszeit nach dem 12. Februar 2012 beträgt die Entschädigung 33 Tageslöhne.
- beide Abschnitte werden sodann zusammengerechnet.
Die volle Entschädigung beträgt maximal 720 Tageslöhne. Ist das Ergebnis der Berechnung des ersten Abschnitts jedoch höher, gilt dieser Betrag als Höchstgrenze. Um die Beschäftigungsdauer zu berechnen, werden Arbeitsabschnitte unter einem Jahr anteilig nach Monaten verrechnet.
Im Falle einer objektiven Kündigung muss das Unternehmen dem Arbeitnehmer, zusätzlich zu dem Kündigungsschreiben, eine Entschädigung von 20 Tagen pro Beschäftigungsjahr aushändigen, die maximal 12 Monatseinkommen beträgt (keinesfalls darf die Entschädigung höher sein als der mit 12 multiplizierte Monatslohn).