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Entlastung der Gerichte durch Seitenzahlbegrenzung in Schriftsätzen?

31/05/2023
| Dr. Thomas Rinne, Johannes Brand, LL.M.
Entlastung der Gerichte durch Seitenzahlbegrenzung in Schriftsätzen?

Ein erstinstanzliches Verfahren vor einem Landgericht dauerte 2021 im Durchschnitt 11,4 Monate. Das ist im internationalen Vergleich erträglich, aber tatsächlich steigen die durchschnittlichen Zeiten seit 2012 stetig an. Damals dauerte ein Verfahren „nur“ 8,2 Monate. Über die Gründe lässt sich streiten. Steigende Fallzahlen sind aber nicht ursächlich dafür, denn diese gehen jedenfalls in der Zivilgerichtsbarkeit zurück.

Zwei weitere Gründe mögen eher hierfür ursächlich sein: Zum einen ist es die Demo graphie der Richterschaft. Auch diese hat mit der Berentung geburtenstarker Jahrgänge und fehlendem Nachwuchs zu kämpfen. Zum anderen ist es die Professionalisierung und Digitalisierung von Verbraucher-Kanzleien. Diese können durch den Einsatz von Legaltech Masseverfahren ressourcenschonend betreiben, die Gerichte arbeiten diese Verfahren weitestgehend ohne technische Hilfsmittel ab. 

Dass dieser Umstand nicht nur ärgerlich ist, sondern die Effektivität der Rechtspflege ernsthaft in Frage stellt, ist Konsens. Über die Abhilfe wird gestritten. Einen Debattenbeitrag liefert die Bundestagsfraktion der CDU/CSU mit einem Antrag an den Bundestag, in dem sie elf Einzelmaßnahmen vorstellt (Drucksache 20/5560). Ob diese das Problem aber tatsächlich an der Wurzel packen, darf bezweifelt werden. 

Neun der elf Maßnahmen betreffen nämlich ausschließlich Masseverfahren. So soll z. B. die Möglichkeit vorgesehen werden, möglichst frühzeitig höchstrichterliche Klärungen wesentlicher Fragen zu erreichen (Nr. 1) oder Verfahren auszusetzen, bis diese höchstrichterlich geklärt sind (Nr. 3) oder aber auch den Anwälten aufzugeben, ihren Vortrag in einer bestimmten Struktur vorzutragen oder dem Umfang nach zu begrenzen (Nr. 4).

Die Anwaltschaft dürfte über diesen Vorstoß nicht besonders erfreut sein. Die personelle und technische Ausstattung der Justiz wurde über Jahre vernachlässigt. Kanzleien, die mit der Zeit gegangen sind und technisch aufgerüstet haben, sollen sich nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion nun zügeln und Mandanten Monate oder Jahre auf eine höchstrichterliche Entscheidung warten, währenddessen das eigene Verfahren ruhend gestellt wird. 

Zwar erwähnt der Vorschlag auch die Ausstattung der Justiz mit KI-Instrumenten (Nr. 11), den Fokus legt der Fraktionsvorschlag aber derweil nicht auf die Aufrüstung der Gerichte, sondern auf die Abrüstung der Kanzleien. Es ist fraglich, ob das im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes und damit der Bürgerinnen und Bürger ist, eine digital und personell hervorragend aufgestellte Justiz dürfte es sehr wohl sein.

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