Eingehungsbetrug durch den Geschäftsführer eines Pauschalreiseunternehmens
Die spanische Audiencia Nacional hat zwei Angeklagte zu Freiheitsstrafen von einem und drei Jahren, sowie zur Zahlung von Schadensersatz an insgesamt 663 Geschädigte verurteilt.
Das Urteil führt aus, wie einer der Angeklagten die Gesellschaften, deren Verwalter er war, sowie deren Filialen und damit verbundene Unternehmen dafür einsetzte, “Beteiligungen” oder “Aktien” an Ferienkomplexen zu verkaufen, sowie touristische Leistungen über Mitgliederprogramme für Clubs zu vermarkten. Dazu wies er seine Mitarbeiter an, durch Anrufe, persönliche Ansprache auf der Straße, Werbung per Mail, und das Inaussichtstellen von Preisen Kunden zu werben.
Diese Verträge bezogen sich auf den Verkauf einer „Beteiligung“ oder eines „Anteils“ an einem Apartment, und gewährten dem Käufer ein Nutzungsrecht daran für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Der Kunde sollte das Apartment zusammen mit drei weiteren Personen für drei Wochen im Jahr für, je nach Vertrag, 20 oder 50 Jahre nutzen können, und zwar in verschiedenen, nicht näher bestimmten Hotels. Als Gegenleistung hatten die Interessenten den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, der zwischen 3.000 und 12.000 Euro lag und teilweise darüber hinausging, und weitere Beträge für jede in Anspruch genommene Woche, der sich nach der Kategorie des Hotels, dem Ort und dem Zeitraum richtete.
Das Urteil ging dabei davon aus, dass die Angeklagten sich vollständig darüber bewusst waren, dass die verkaufenden Unternehmen nicht dazu in der Lage waren, allen Mitgliedern die in Aussicht gestellten Leistungen zur Verfügung zu stellen.