Einführung der Rechtsfigur der Compliance im spanischen Recht | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Einführung der Rechtsfigur der Compliance im spanischen Recht

31/01/2017
| Raquel Buendia Garcia, Elena Bello
Einführung der Rechtsfigur der Compliance im spanischen Recht

Seit dem Inkrafttreten der Reform des Código Penal am 1. Juli 2015 wurde die strafrechtliche Haftung für juristische Personen verschärft. Durch das Ley de Transparenica und das Ley de Sociedades de Capital soll eine Verbesserung in der Unternehmensleitung bewirkt und mehr Vertrauen in die spanische Wirtschaft gebracht werden.

In Artikel 31 bis des Código Penal werden die Voraussetzungen festgelegt, die bei Einführung eines Complianceprogramms erforderlich sind, um eine wirksame Entlastung bzw. Milderung der Unternehmensleitung von der strafrechtlichen Verantwortung herbeizuführen. Die Norm ist in ihren Voraussetzungen noch schärfer als der international anerkannte Standard, wie z.B. der ISO 19.600.

Lediglich die Einführung eines Complianceprogramms ist zur Vermeidung der strafrechtlichen Haftung nicht ausreichend. Es muss sich um einen glaubhaften und effektiven Complianceprozess handeln. Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen des Artikels 31 bis des Código Penal erfüllt sein:

  1. Ordungsgemäße Identifizierung der Risiken
  2. Effektives Verfahren zur Entscheidungsfindung
  3. Entwurf eines angemessenen Modells für die Verwaltung der Finanzmittel IV. Einführung einer Anzeigepflicht
  4. Einführung von Disziplinarmaßnahmen, welche die Nichteinhaltung der vorgesehenen Maßnahem bestraft
  5. Ständige Verbesserung der Maßnahmen

Desweiteren ist die Einstellung eines Compliance Officer, der die Einhaltung der Prozesse überwacht, erforderlich. Ferner hat sich das spanische Modell für eine weitläufige Haftung der juristischen Personen entschieden, d.h. unabhängig von ihrer Größe oder Staatsangehörigkeit können sie betroffen sein. Dies kann nur umgangen werden, wenn nicht nur die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, sondern eine tatsächliche Verbesserung der Unternehmenskultur besteht. Hierfür bedarf es eines nachvollziehbaren Entscheidungsprozesses, effektiven Kontrollsystems und der Vermittlung ethischer Werte, die von allen Ebenen im Unternehmen gelebt werden.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!