Ein Gericht erkennt den Bericht einer App als neutralen Beweis an
Richter öffnen sich mehr und mehr für die digitale Welt und die neuen Erfordernisse, die sich aus ihr ergeben haben. Daher stufen Richter seit einiger Zeit die Informationen aus dieser digitalen Welt, wie beispielsweise Lokalisierungsdaten von Google Maps, als zuverlässig ein.
Das jüngste Beispiel der Zulassung dieser Art von Beweisen findet sich in dem Urteil, welches das Landgericht Zaragoza (Audiencia Provincial de Zaragoza) im Mai 2019 verkündete. In diesem neuartigen Urteil verliehen die Richter dem von einer nordamerikanischen App erstellten Bericht volle Beweiskraft. Diese App speichert Kopien der meisten Webseiten, dadurch konnte das Tribunal herausfinden, ob der strittige Inhalt geändert und/oder gelöscht wurde. Durch die Einordnung der App als „unbeteiligten Dritten“ setzt dieses bahnbrechende Urteil neue Maßstäbe. Diese Klassifizierung als unbeteiligten Dritten rührt aus dem Verständnis her, dass der Inhalt der App automatisch erstellt wird und dieser nicht manipuliert werden kann und ferner die App auch in keinerlei Beziehung zu den Streitparteien steht.
Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass immer mehr Beweise aus der digitalen Welt nicht nur zugelassen werden, sondern diese von den Richtern auch als voll beweiskräftig eingestuft werden, da sie von ihnen als zuverlässig angesehen werden.