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Ein beim ICSID geführtes Schiedsgerichtsverfahren verurteilt Spanien zu Entschädigungen wegen seiner Kürzungen in der Solarstromförderung

31/05/2017
| Melanie Gierth
Ein beim ICSID geführtes Schiedsgerichtsverfahren verurteilt Spanien zu Entschädigungen wegen seiner Kürzungen in der Solarstromförderung

Am 4.5.2017 hat ein Schiedsgericht bei dem am International Centre for Settlement of Investment Disputes geführten Verfahren Spanien verurteilt, an zwei ausländische Investoren, die in Spanien seinerzeit in die staatlich hoch subventionierten erneuerbare Energien investiert hatten, 128 Mio. EURO Entschädigung zu zahlen (ARB/13/35). Im Jahre 2013 hatten die spanische Regierung und das spanische Parlament Rechtsgrundlagen erlassen, welche die den Investoren ursprünglich garantierte langjährige Vergütung von bis zu über 25 Jahren ad hoc kürzten. Das aus drei Schiedsrichtern bestehende Schiedsgericht erkannte sich für zuständig aufgrund der ICSID Konvention und des dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Energiecharta-Vertrags, den Spanien in den 90er Jahren unterzeichnet hatte. In der Sache befand das Gericht in seiner Entscheidung, dass Spanien Art. 101 des Energiecharta- Vertrags verletze, da es die Investoren nicht gleich und gerecht behandele durch die Kürzungen und verkündete den o.g. Schiedsspruch.

Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten wurde 1966 gegründet zur Unterstützung der Tätigkeit der Weltbank hinsichtlich der Förderung internationaler Investitionen. 161 Staaten haben das ICSID Übereinkommen unterzeichnet. Ohne selbst als Schlichter aufzutreten, unterstützt das ICSID durch Festlegung bestimmter Regelungen und Übernahme administrativer Tätigkeiten die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren im Bereich grenzüberschreitender Investitionen.

Die gute Nachricht für Spanien: die ursprünglich geforderte Summe betrug rund 300 Mio. EURO. Die schlechte: es sind noch über 25 gleichgelagerte Verfahren bei dem ICSID anhängig, u.a. mit deutschen Klägern wie RWE, Stadtwerke München, E.on oder die Deutsche Bank. Der spanische Steuerzahler wird hier noch kräftig zur Kasse gebeten, damit ausländische Großinvestoren in erneuerbare Energien doch noch zu ihrem Recht kommen, welches der spanische Staat ihnen seinerzeit so großzügig zugesprochen hatte. Investitionsversprechen sind eben keine Wahlversprechen, es sollte zukünftig mehr Vorsicht walten.

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