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Due Diligence: Konzept, Ziele und Verfahren in Spanien

30/09/2019
| Karl H. Lincke, Luis Trigueros von Korff
Due Diligence: Konzept, Ziele und Verfahren in Spanien

Die Due Diligence ist ein Verfahren, in dem der Käufer oder Investor das Kaufobjekt untersucht und analysiert, um potentielle Risiken zu erkennen. Ziel ist, so viele Informationen wie möglich zu sammeln, um die Wirtschaftlichkeit des geplanten Handelsgeschäftes, die Angemessenheit der Bedingungen sowie die Auswirkungen nach Transaktionsabschluss analysieren zu können.

Ziel der Due Diligence

  • Bewertung der Chancen und Risiken eines geplanten Handelsgeschäfts
  • Analyse der Verbindlichkeiten und Haftungen, durch die sich der Kaufpreis möglicherweise ändern und/oder sich die Sicherheiten, zu denen der Verkäufer gegenüber dem Käufer verpflichtet ist, erhöhen könnten
  • Gewährleistet dem Käufer oder dem Investor Sicherheit und Unbeschwertheit beim Erwerb oder beim Investieren.
  • Due Diligence-Verfahren in Spanien

Zu Beginn der Vereinbarung steht normalerweise eine Absichtserklärung, in der die Absicht des Kaufs oder Verkaufs eines Objektes aufgeführt ist. Dieses Dokument enthält generell folgende Punkte: Die Frist, innerhalb derer das Verfahren ausgeführt werden muss, eine Vertrauensvereinbarung und die Verpflichtung des Verkäufers.

Daher lässt sich festhalten, dass es sich dabei um eine rechtliche und finanzielle Überprüfung handelt, in der eine detaillierte Analyse der Aktivitäten der Firma erfolgt, damit der Käufer das bestmögliche Verständnis von dem Objekt erlangen kann. Nach der Untersuchung kann der Käufer entscheiden, ob er mit dem Kauf fortfahren will. Nach der Rechtsprechung kann ein potentieller Käufer im Fall eines Rückzugs nicht haftbar gemacht werden. Jedoch ist der mögliche Käufer zu Entschädigungszahlung verpflichtet, wenn:

  • Eine legitime und angemessene Erwartung über den Abschluss existiert
  • Es keine Begründung für die Verhandlungsverletzung gibt, d.h. während des Verfahrens keine neuen Fakten aufgedeckt wurden, durch die die Wirtschaftlichkeit der Transaktion beeinträchtigt würde
  • Der Verkäufer durch die Verhandlungsverletzung wirklichen Schaden genommen hat
  • Ein begründeter Zusammenhang zwischen Verhandlungsbruch und erlittenem Schaden besteht.

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