Drei Schritte zum perfekten Zivilprozess
Zivilprozesse können einem den letzten Nerv rauben. Sie können sich über Monate und Jahre ziehen, die Rechts- und Sachlage ist unklar. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ lautet ein Sprichwort, das die Unwägbarkeit von Zivilprozessen veranschaulichen soll.
Aber stimmt das denn wirklich? Sind Zivilprozesse wirklich so wenig planbar? Mit etwas Vorbereitung lassen sich Zivilprozesse vorausschauend angehen. Diese Vorbereitung lässt sich in drei Schritte unterteilen:
1. Erwartungshaltung und Rahmenbedingungen
Ist eine Klage ins Haus geflattert und die soll möglichst kostenschonend erledigt werden? Vielleicht ist eine Vergleichslösung die sinnvolle Lösung. Sollen Ansprüche durchgesetzt werden? Steckt hinter dem Streit eine persönliche Auseinandersetzung, geht es also gar nicht so sehr um die Sachthemen, sondern spielen Emotionen mit? Sich vor den Einstieg in die Sachthemen Zeit zu nehmen, um die (wirklichen) Erwartungshaltungen zu besprechen, kann Wunder wirken und für eine gute Arbeitsbeziehung zwischen Mandant und Rechtsanwalt sorgen. Für diese sorgt aber auch eine klare und transparente Aufklärung zu den Kosten. Ohne die Schritte 2 und 3 wird sich diese auf die Angabe zu Stundensätzen und grobe Aufwandsschätzung stützen, aber das erspart späteren Ärger, wenn die Kosten dann doch einmal explodieren.
2. Sachverhaltsanalyse und Rechtsprüfung
Ohne die genaue Kenntnis des Sachverhalts lässt sich kein Zivilprozess gewinnen – unabhängig davon, ob er aktiv geführt wird oder die Aufgabe darin besteht, sich gegen eine Klage zu verteidigen. Das funktioniert nur mit schonungsloser Ehrlichkeit. Mandanten müssen alle Details auf den Tisch legen, Anwälte müssen detailliert und schonungslos nachfragen.
Ohne den richtigen Sachverhalt ist die fachlich beste Prüfung nutzlos. Juristen bezeichnen die Anwendung von Gesetzen auf Sachverhalte als Subsumtion. Diese kann mit einem falschen Sachverhalt nicht gelingen. Erst wenn der Sachverhalt steht, kann es also an die Rechtsprüfung gehen. Auch hier ist Transparenz und Verständlichkeit wichtig, denn das Ergebnis der Prüfung liefert die Grundlage für den dritten Schritt.
3. Mandantenentscheidungen und Strategie
Der Entscheider im Mandat ist immer der Mandant. Rechtsanwälte sind Rechtsberater. Schon kraft Gesetzes trifft der Mandant aber die Entscheidung, wie verfahren werden soll. Die Rechtsberatung des Anwalts soll ihn in die Lage versetzen. Der Mandant muss, darf und soll sich frei fühlen, alle Nachfragen zu stellen, die ihn bei der Entscheidungsfindung quälen.
Dann wird er entscheiden, ob er sich gegen die Klage verteidigt, ob vielleicht doch ein Vergleichsangebot an die Gegenseite sinnvoll ist oder der geltend gemachte Anspruch sogar vollständig bedient wird, bei Aktivprozessen ob und in welchem Umfang Ansprüche geltend gemacht werden. Der Mandant sollte zu diesem Zeitpunkt das gute Gefühl haben, eine bestmöglich informierte Entscheidung getroffen zu haben, denn dann muss man sich vor Gericht nicht in Gottes Hand fühlen.