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Die Whistleblower-Richtlinie

30/11/2022
| Karl H. Lincke, Carlos Rivero Briegas
Die Whistleblower-Richtlinie

Am 23. Oktober 2019 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 1937/2019/EU, welche den Schutz von Personen regelt, die über die Verletzung von EU-Recht informieren und die deshalb auch als „Whistleblower-Richtlinie“ bezeichnet wird.

Die Richtlinie schreibt vor, im Unternehmen interne Meldekanäle einzurichten, damit die Möglichkeit besteht, Unregelmäßigkeiten innerhalb des Unternehmens zu melden. Diese Kommunikationswege müssen sicher, effizient und transparent sein, um den Schutz von Whistleblowern zu erhöhen, also Personen, die das illegale, unethische oder irreguläre Verhalten in ihrem eigenen Unternehmen anzeigen.

Zu den gemäß der Richtlinie verpflichteten Unternehmen zählen:

  1. Juristische Personen des Privatrechts mit mehr als 50 Arbeitnehmern
  2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern
  3. Unternehmen unabhängig von der Zahl ihrer Arbeitnehmer des Sektors der Finanzdienstleistungen, der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sowie der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes

Diese Unternehmen waren zur Schaffung eines Meldekanales bis zum 17. Dezember 2021 verpflichtet. Allerdings gilt für die juristischen Personen des Privatrechts mit bis zu 249 Arbeitnehmern eine längere Frist bis zum 17. Dezember 2023.

Die Anforderungen an die internen Meldekanäle lauten wie folgt:

Anonymität: Es sind Kommunikationswege einzurichten, die sicher antworten, eingerichtet und geführt sind, um die Vertraulichkeit des Whistleblowers gegenüber dem angezeigten Dritten zu wahren.

Information an die potenziellen Interessenten: Den Arbeitnehmern müssen alle wichtigen Informationen hinsichtlich des Meldekanals verständlich und einfach zugänglich zur Verfügung gestellt werden.

Ermittlung nach jeder Meldung und Verpflichtung zum Betreiben des Meldekanals durch eine unabhängige Person oder Stelle.

Antwortfrist von drei Monaten ab Empfang der Meldung.

Verbot von Repressalien gegen die Personen, die den Meldekanal verwenden.

Ein Meldekanal kann helfen, Irregularitäten innerhalb eines Unternehmens ans zu Licht führen. Das kann dem Unternehmen im großen Maß von Nutzen sein, da es die Konflikte intern lösen kann und so Bußgelder und Rufschädigungen vermeidet.

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