Die Vereinbarung über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien
In diesem Beitrag wird auf eine eher unbekannte Klausel eingegangen, die für bestimmte Arbeitsplätze unentbehrlich ist, um unter anderem das Know-how, die Ausbildung und Erfahrung von Arbeitnehmern, die während der Tätigkeit im Unternehmen erlangt wurden, zu schützen bzw. zu kompensieren.
Diese Schutzvorschrift wird in Art. 21 des Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores) geregelt. Bei ihrer Aufnahme in das Vertragsverhältnis müssen die Parteien Folgendes beachten:
- Dauer: Sie darf zwei (2) Jahre für die Arbeitnehmer mit hohem Bildungsabschluss und sechs (6) Monate für den Rest der Arbeitnehmer nicht überschreiten.
- Wirtschaftliches oder industrielles Interesse: Der Unternehmer muss ein tatsächliches wirtschaftliches oder industrielles Interesse haben, das die Einbeziehung der entsprechenden Klausel rechtfertigt. Dieses Interesse liegt vor, wenn für das Unternehmen bei anderweitiger Ausübung der Tätigkeit ein Schaden entsteht.
- Die angemessene Entschädigung des Arbeitnehmers hat zum Ziel,den Arbeitnehmer für die Reduzierung seiner Arbeitsmöglichkeiten zu entschädigen und sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über eine gewisse wirtschaftliche Stabilität verfügt.
Das Arbeitnehmerstatut legt weder einen konkreten Betrag noch die Zahlungsart fest, so dass die Parteien dies im Vertrag grundsätzlich frei vereinbaren können. In der Rechtsprechung haben sich folgende Modalitäten etabliert:
- Die monatliche Zahlung eines festen Betrags während des Arbeitsverhältnisses.
- Die Zahlung eines bestimmten Betrages nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Diese Vereinbarungen können jederzeit auch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses getroffen werden, ohne dass es eines einseitigen Rücktrittes des Arbeitnehmers oder des Unternehmers bedarf. Liegt die Erfüllung dieser Klausel lediglich im Ermessen einer der Parteien, wird die Vereinbarung jedoch als nichtig angesehen.