Die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie in Spanien
Mit der Energieeffizienzrichtlinie, der Richtlinie 2012/27/EU, hat sich die EU zum Ziel gesetzt, die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % zu steigern. Die Richtlinie sieht unter anderem die Einführung von Energieaudits sowie von Energiemanagementsystemen vor. Demnach sollen große (also nicht kleine und mittelgroße) Unternehmen zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits verpflichtet sein, bzw. zur Einführung von Energiemanagementsystemen, die ein Energieaudit beinhalten. Für die Bestimmung der Größe wird auf die Empfehlung der EU-Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) zurückgegriffen. Das erste Audit muss bis spätestens 5. Dezember 2015 stattfinden, und hiernach wenigstens alle 4 Jahre wiederholt werden.
Spanien hat die Energieeffizienzrichtlinie nur teilweise umgesetzt. Zwar gibt es ein Gesetzesprojekt zur vollständigen Umsetzung. Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet worden. Der Gesetzesentwurf sieht– entsprechend der Richtlinie – die Durchführung eines ersten Audits bis zum 5. Dezember 2015 vor.
Fraglich ist, wie sich die Unternehmen der entsprechenden Sektoren, denen die Pflicht zur Durchführung der Audits sicherlich bekannt ist, angesichts dieser Situation verhalten werden, zumal die für die Durchführung der Audits notwendigen Systeme vermutlich noch nicht implantiert sein dürften. Angesichts der nun doch schon länger herliegenden Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes (Anfang 2014) sollte hoffentlich bald mit einer definitiven Verabschiedung zu rechnen sein.