Die steuerlichen Auswirkungen der Digitalsteuer in Spanien
Bei den Verhandlungen zur Besteuerung digitaler Dienste auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gibt es noch keine Einigung, doch die spanische Regierung hat bereits eine Digitalsteuer (die sogenannte „Tasa Google“) erlassen, die am 16. Januar 2021 definitiv in Kraft treten wird.
Diese neue Digitalsteuer besteuert zum einen bestimmte Online-Werbe- und Vermittlungsleistungen, z. B. solche, die von Google, Facebook, Booking, Airbnb, Amazon, etc. erbracht werden, zum anderen den Verkauf oder die Abtretung von Nutzerdaten. Der Verkauf von Gütern oder Leistungen über eine Webseite, auf der der Lieferant nicht als Vermittler auftritt, ist ausgenommen. Hier stellt sich die Frage, ob auch Unternehmen wie Netflix und HBO der Steuer unterfallen würden. Zumindest ist dies die Absicht der spanischen Regierung; auch Streaming-Anbieter sollen für ihre Umsätze in Spanien Steuern zahlen.
Zur Bestimmung, ob die digitalen Leistungen in Spanien erbracht wurden, wird der Standort des Nutzers im Zeitpunkt der Leistungserbringung herangezogen. Aus persönlicher Sicht gibt dies Anlass zur Sorge, welche Nutzerdaten konkret an den Staat übermittelt werden, denn letzten Endes sorgen die Nutzer mit ihren Aktivitäten im Netz für die Entstehung dieser Steuer.
Viele der großen Unternehmen der Digitalbranche, gegen die sich die Steuer richtet und die Jahresumsätze i.H.v 750 Millionen Euro erzielen (3 Millionen Euro in Spanien), haben ihren Sitz in den USA, daher können Repressalien seitens der US-amerikanischen Regierung nicht ausgeschlossen werden. Hinzukommt, dass die Digitalsteuer nur geringe Steuereinnahmen generiert und sich schädlich auf andere Steuern wie die Mehrwert- oder Körperschaftsteuer auswirkt. Ob sich die neue Digitalsteuer daher schließlich positiv auf die Staatsfinanzen auswirken wird, oder nicht, bleibt fraglich.