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Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafe gegen das Pharmaunternehmen Merck Sharp wegen missbräuchlicher Prozessführung (sham litigation)

28/02/2023
| Carlos Vérgez, Eduardo Crespo
Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafe gegen das Pharmaunternehmen Merck Sharp wegen missbräuchlicher Prozessführung (sham litigation)

Mit Beschluss vom 21.10.2022 verhängte die spanische Wettbewerbsbehörde dem Pharmaunternehmen MERCK SHARP DOME (MSD) aufgrund des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung für kombinierte Verhütungsmittel in der Form von Vaginalringen eine Geldstrafe i.H.v. EUR 38.934.000. Laut dem Beschluss hatte MSD unbegründete Gerichtsverfahren gegen seinen Konkurrenten INSUD PHARMA (IP) eingeleitet, weil dieser angeblich das Patent seines Produktes Nuvaring verletze.

Der Fall geht auf eine Beschwerde von IP zurück, in der das Unternehmen die Wettbewerbsbehörde darüber informierte, dass MSD ihm seit 2017 vorwirft, mit seinem Produkt Ornibel das Patent des MSD-Konkurrenzprodukts Nuvaring zu verletzen, und sogar ein Verfahren vor dem Handelsgericht 5 in Barcelona gegen das Unternehmen angestrengt hat. Im Rahmen dieses Verfahrens beantragte MSD dringend eine Überprüfung der Tatsachen und eine vorsorgliche Schutzmaßnahme inaudita parte, um die Herstellung und den Verkauf des Ornibel-Rings in Spanien so schnell wie möglich zu stoppen. Diese einstweiligen Verfügungen (die später aufgehoben wurden) hinderten IP mehr als sechs Monate lang daran, sein Produkt zu vermarkten. Schließlich wurde das Verfahren wegen verfahrensrechtlicher Untätigkeit eingestellt (da es mehr als 2 Jahre lang untätig blieb).

Im Beschluss heißt es, dass MSD durch die vorgenannte Beantragung "eine Strategie der Täuschung des Gerichts verfolgte", deren Ziel nicht "die Verwirklichung ihrer Patentrechte" war, sondern "die möglichst langfristige Unterdrückung des Wettbewerbs seitens neuer  Wettbewerber". Außerdem betraf das Verhalten mehrere Länder der Europäischen Union, in denen der Ornibel-Ring ebenfalls vermarktet wurde, da die einzige IP-Fabrik, die ihn herstellte, in Spanien lag.

Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass das Verhalten von MSD einen Verstoß gegen Artikel 2 des Wettbewerbsgesetzes und Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellte, da MSD auf dem von dem Verhalten betroffenen Markt eine beherrschende Stellung einnahm. Außerdem verbot die Behörde dem Pharmaunternehmen Verträge mit der spanischen Verwaltung abzuschließen, ohne die Dauer und den Umfang des Verbots festzulegen, obwohl die Behörde der Stellung war, das Verbot nur auf die genannten Verhütungsmittel von MSD und nicht auf alle Produkte beziehen, da andernfalls das öffentliche Interesse und die Gesundheit der Bevölkerung geschädigt werden könnten.

Obwohl der Fall von der Europäischen Kommission bereits untersucht wurde, ist dieser Beschluss von großer Bedeutung, da es sich um die erste in Spanien verhängte Strafe für missbräuchliche Prozessführung handelt. Sie könnte ein Wendepunkt für Unternehmen sein, die in Zukunft die Anstrengung eines Verfahrens wegen angeblicher Verletzung ihrer Patente vorsichtiger beurteilen müssen.

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