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Die SGAE gewinnt gegen die spanische Wettbewerbsbehörde

30/11/2015
Die SGAE gewinnt gegen die spanische Wettbewerbsbehörde

Im Juli 2015 wurde eine Entscheidung der spanischen Wettbewerbsbehörde bezüglich fehlerhaften Wettbewerbsverhalten der SGAE bekannt. Mitglieder der SGAE hatten eine Beschwerde eingereicht, welche nichtdestotrotz letztendlich, gemäß folgender Argumentation, nicht sanktioniert wurde.

Die Mitglieder der SGAE, ein Interessenverband zum Schutz der Urheberrechte in der Musikindustrie, hatten eine Beschwerde wegen mutmaßlich unerlaubten Verhaltens, gemäß Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs (im Folgenden, LDC), eingereicht.

Das Verhalten bestand aus der Auferlegung oder Bedingung seitens der SGAE einen Teil der Programmierung und Inhalt der musikalischen Künste, durch Rundfunkmedien (Fernsehen) zu senden, in dem eine ungerechtfertigte, bevorzugte Verwendung bestimmter Werke, welche zu konkretem SGAE Repertoire gehören, vorgenommen wird. Die Wettbewerbsbehörde beendete dieses Verfahren mit einer Vereinbarung.

Diese Art der Beendigung erfolgt gemäß Artikel 52 LDC und ermöglicht das Ende des Verfahrens, wenn der Zuwiderhandelnde eine Verpflichtung zur Verbesserung des Verhaltens erbringt, insoweit dadurch das öffentliche Interesse garantiert wird. SGAE schlug unter anderem folgende Verpflichtungen vor: die Entwicklung einer einheitlichen Rahmenvereinbarung, ein Verhandlungsverfahren für die Betreiber mit konkreten Einzelheiten, die Prognose eines Systems der Abzüge und die Eröffnung einer Anlaufstelle für Beschwerden.

All dies führt zu einem hohen Druck in Bezug auf die Transparenz der Vertragsbedingungen, und die Zahlung seitens der SGAE von Entschädigungen für die Mitglieder, welche einen Schaden durch das Verhalten der SGAE erlitten haben. Durch die Genehmigung dieser Verpflichtungen konnte SGAE aber der Geldstrafe seitens der Nationalen Wettbewerbsbehörde entkommen.

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