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Die Rückforderung unrechtmäßig geleisteter Zahlungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer

30/11/2020
| Karl H. Lincke, Alejandra Sanz
La reclamación de la empresa del cobro de lo indebido a los trabajadores

Die Rückforderung unrechtmäßig geleisteter Zahlungen ist ein Recht, welches vielen Arbeitgebern und Beratungsfirmen oft nicht bekannt ist.

Es kommt häufig vor, dass Arbeitgeber oder gegebenenfalls Beratungsfirmen, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung betraut sind, Fehler bei Auszahlungen an Arbeitnehmer machen. Zum Beispiel, wenn Beträge, die einem Arbeitnehmer zustehen irrtümlich an einen anderen ausgezahlt werden oder wenn einfach ein Rechenfehler vorliegt.

Angesichts dieser Situation entscheiden sich viele Arbeitgeber dafür, diese Beträge nicht zurückzufordern entweder, weil es sich um kleine Beträge handelt oder weil sie der Meinung sind, dass ein solches Vorgehen nicht möglich ist.

Arbeitgeber müssen jedoch nicht auf diese Beträge verzichten. In Spanien ist in den Artikeln 1895 und 1901 des Código Civil das Recht geregelt, gegen einen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückforderung unrechtmäßig geleisteter Zahlungen geltend zu machen.

Wie macht man den Anspruch?

In der Regel senden Unternehmen eine Mitteilung an ihre Arbeitnehmer, in der sie über den Abzug der zu Unrecht erhaltenen Beträge in der darauffolgenden Gehaltsabrechnung informieren.

Diese Praxis ist in der spanischen Rechtsprechung akzeptiert worden. Ein Beispiel hierfür ist das Urteil des Baskischen Gerichtshofs vom 27. März 2018, in dem ein Fall entschieden wurde, bei dem ein Arbeitgeber aufgrund einer fehlerhaften Registrierung von Überstunden den Arbeitnehmern eine zu hohe Überstundenvergütung gezahlt hatte.

Sofort nachdem der Arbeitgeber den Fehler entdeckt hatte, unterzeichnete er eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern, in der ein monatlicher Abzug des zu Unrecht gezahlten Betrags vom Gehalt vereinbart wurde. Darüber hinaus wurde den Arbeitnehmern eine schriftliche Mitteilung zugesandt, in der sie darüber informiert wurden, dass ein solcher Abzug erfolgt.

Es ist daher ein monatlicher Abzug möglich, sofern eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer erfolgt. Selbst wenn der Arbeitnehmer sich weigert, kann das Unternehmen mit dem Abzug fortfahren.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass es Urteile gibt die eine Kündigung des Arbeitnehmers aus disziplinarischen Gründen rechtfertigen kann, wenn es in dem Verhalten des Arbeitnehmers einen Verstoß gegen das vertraglich vereinbarte Prinzip von Treu und Glauben gibt.

Der Arbeitsanspruch

Im Falle eines Widerspruchs des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber auch das Arbeitsgericht anrufen um seinen Anspruch durchzusetzen. Die Klage muss innerhalb einer Frist von einem Jahr, ab dem Zeitpunkt, an dem der Fehler entdeckt worden ist, erhoben werden. Nach diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber die Beträge "im Prinzip" nicht mehr einfordern. Wir betonen "im Prinzip", weil es Urteile gibt, nach denen die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt, gemäß Artikels 1964 des Código Civil.

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