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Die Reform der zivilrechtlichen Kassation

30/06/2021
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Die Reform der zivilrechtlichen Kassation

Der "vorläufige Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Verfahrenseffizienz im öffentlichen Justizdienst", den wir in den letzten Monaten analysiert haben, enthält auch eine wichtige Reform der zivilrechtlichen Kassation.

Die Kassation ist ein außerordentliches Rechtsmittel, welches beim spanischen Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo) gegen bestimmte zweitinstanzliche Urteile und Entscheidungen der Landgerichte (Audiencias  Provinciales) eingelegt werden kann.

 Es handelt sich um eine wichtige Änderung, die darauf abzielt, die Natur der Kassation zu vereinfachen. Erstens wird die Möglichkeit, Kassation einzulegen, nicht mehr von der Höhe des Streitwertes oder von der Art des Verfahrens abhängig sein, sondern es wird ausreichend sein, dass ein Kassationsinteresse besteht.

Diesbezüglich heißt es im Gesetzentwurf, dass ein materielles oder verfahrensrechtliches  Interesse an der Kassation besteht, wenn das angefochtene Urteil der gefestigten Rechtsprechung der Zivilkammer des spanischen Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo) oder der Zivil- und Strafkammer des entsprechenden Oberlandesgerichts (Tribunal Superior de Justicia) widerspricht; wenn Fragen betroffen sind, zu denen es keine Rechtsprechung dieser Gerichte gibt oder zu denen widersprüchliche Entscheidungen der Landgerichte (Audiencias Provinciales) ergangen sind.

Die zweite große Neuerung besteht also darin, dass das erwähnte Kassationsinteresse sowohl substantive als auch verfahrensrechtliche Normen betreffen kann und somit das derzeitige System vereinheitlicht wird. Folglich werden das außerordentliche Rechtsmittel wegen Verfahrensverletzung und das Rechtsmittel im Interesse des Gesetzes abgeschafft, so dass die Kapitel IV und VI des Titels IV, d. h. die Artikel 468 bis 476 und 490 bis 493 der Zivilprozessordnung außer Kraft gesetzt werden.

Die Intention des Gesetzentwurfs ist positiv zu bewerten, da in den letzten Jahren die Hürden und Filter, die für die Zulassung der Kassation angelegt wurden, diese zu einem exklusiven und auf wenige Fragen beschränkten Instrument gemacht haben, das zudem übermäßig formalistisch war, so dass es in vielen Fällen mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz in Konflikt geriet.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das mit der neuen Regelung verfolgte Ziel erreicht wird oder ob unser Oberstes Gericht wieder einmal eine Reihe von Kriterien oder Anforderungen aufstellt, die im Gesetz nicht vorgesehen sind und die Kassation erneut zu einem sehr eingeschränkten Rechtsinstrument machen. Dies alles, ohne natürlich zu vergessen, dass es sich um ein außergewöhnliches Rechtsmittel handelt.

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