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Die Reform der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie

31/01/2017
| Anja Mehrtens
Die Reform der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie

Die EU-Kommission hat einen Reformvorschlag zur Entsenderichtlinie (RL 96/71/ EG) vorgestellt. Die RL 2014/67/EU war bis zum 18.06.2016 von den einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen. Grund für das Reformvorhaben war zum einen der Anstieg von Arbeitnehmerentsendungen in der EU zwischen 2010 und 2014 um fast 45 Prozent. Zum anderen war das Ziel, den Arbeitnehmerschutz wesentlich zu verbessern. Die neue Richtlinie sollte gewährleisten, dass die jeweiligen Arbeitsbedingungen des jeweiligen Arbeitnehmers in der gesamten EU geschützt sind, um sogenanntes „Sozialdumping“, d.h. das Unterbieten von Löhnen auf Märkten von Dienstleistern, deren Arbeitsstandards niedriger sind, zu vermeiden. Der Reformvorschlag sah weiterhin vor, dass für innerhalb der EU entsandte Arbeitnehmer, und lokale Arbeitnehmer die gleichen Vergütungsvorschriften inklusive Boni und Zulagen gelten.

Allerdings sollen nach der neuen Richtlinie die Arbeitnehmerschutzvorschriften des Aufnahmemitgliedsstaates erst in vollem Umfang gelten, wenn eine langfristige Entsendung von über zwei Jahren stattfindet. Dabei ist immer derjenigen Vorschriften Anwendungsvorrang zu gewähren, die den Arbeitnehmer begünstigt. Um die Ziele der Reform zu erreichen wurde auch der Entsendebegriff präzisiert. Das Entsendeunternehmen muss nun im Herkunftsland eine wesentliche Geschäftstätigkeit entfalten, die Entsendung darf nur noch für einen begrenzten Zeitraum erfolgen und die Kontrollbefugnisse der Behörden sollen vereinheitlicht werden.

Die Reform ist teilweise auf Kritik gestoßen. Einige nationale Parlamente haben sich gegen die Reformpläne der EU-Kommission in Bezug auf den Kampf gegen das Lohndumping ausgesprochen. Andere kritisierten, der Entwurf enthalte zu blumige Formulierungen, die keine Rechtssicherheit bieten. Deutschland hat in seinem Arbeitnehmerentsendegesetz die EU-rechtlichen Vorgaben umgesetzt.

Ob die dargelegten Änderungen zu einem besseren Arbeitnehmerschutz, mehr Transparenz und größerer Rechtsklarheit in den einzelnen Mitgliedstaaten führen, bleibt abzuwarten.

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