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Die Räumungsklage: Ein legislatives Chaos

29/05/2026
| Christian Koch
Die Räumungsklage: Ein legislatives Chaos

Die Nichtbestätigung des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2026 durch das spanische Parlament hat zu erheblicher Rechtsunsicherheit im Bereich des Mietrechts geführt. Die im März 2026 verabschiedete Regelung sah zwei außerordentliche Maßnahmen vor: die verpflichtende Verlängerung bestimmter Wohnraummietverträge sowie die Begrenzung von Mieterhöhungen. Die parlamentarische Ablehnung führte jedoch bereits einen Monat nach Inkrafttreten zur Aufhebung des Dekrets.

Das zentrale prozessuale Problem besteht in der Unklarheit darüber, was mit den Rechtsverhältnissen geschieht, die während der vorläufigen Geltung des Dekrets entstanden sind. Artikel 86 der spanischen Verfassung bestimmt zwar, dass ein nicht bestätigtes Gesetzesdekret außer Kraft tritt, regelt jedoch nicht ausdrücklich, ob dadurch auch die während seiner Wirksamkeit entstandenen Rechte entfallen.  

Während der kurzen Geltungsdauer des RDL 8/2026 beantragten tausende Mieter die Inanspruchnahme der außerordentlichen Vertragsverlängerung. Einige Vermieter akzeptierten diese Anträge, andere lehnten sie ab. Die Kontroverse ergibt sich daraus, dass in der Rechtswissenschaft keine Einigkeit darüber besteht, ob diese Verlängerungen als endgültig erworbene Rechte anzusehen sind oder ob sie mit der Aufhebung des Dekrets automatisch weggefallen sind.

Ein Teil der Autoren (noch gibt es keine Urteile) vertritt die Auffassung, dass Rechte, die während der Wirksamkeit des Dekrets ordnungsgemäß entstanden sind, bestehen bleiben müssen. Grundlage hierfür seien die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Danach würde eine wirksam beantragte Vertragsverlängerung auch nach der späteren Aufhebung des Dekrets fortbestehen.

Die (mehrheitliche) Gegenauffassung geht hingegen davon aus, dass die Nichtbestätigung sämtliche zukünftigen Wirkungen des Dekrets beseitigt. Nach dieser Ansicht könnten Mietverträge, deren Laufzeit erst nach der Aufhebung endet, nicht mehr von der außerordentlichen Verlängerung profitieren, selbst wenn der Antrag zuvor gestellt worden war.

Diese Unsicherheit wird zu einer erheblichen Zunahme gerichtlicher Verfahren führen. Viele Vermieter werden Räumungsklagen wegen Ablaufs der Vertragsdauer erheben, während Mieter geltend machen werden, dass ihr Mietvertrag aufgrund der während der Geltung des RDL 8/2026 beantragten Verlängerung weiterhin besteht. Die Gerichte werden dabei komplexe Fragen zur Rückwirkung von Normen, zum Bestand erworbener Rechte und zur zeitlichen Wirkung von Gesetzen klären müssen.

Auch in bereits laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren ist mit zahlreichen Zwischenstreitigkeiten zu rechnen. Betroffene Mieter werden versuchen, Räumungen mit dem Argument auszusetzen, dass die außerordentliche Verlängerung weiterhin Wirkung entfalte. Die Gerichte werden deshalb jeden Einzelfall gesondert prüfen müssen.

Die Räumungsklagen waren schon dem Chaos verfallen nach den letzten Reformen. Dis Situation hat sich jetzt verschlimmert.

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