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Die Neuerfindung der Digital-Gebühr

31/01/2017
| José María Busqué, Baker Tilly Abogados
Die Neuerfindung der Digital-Gebühr

Die Problematik um den gerechten Ausgleich für Privatkopie scheint kein Ende zu haben. Nach gerichtlichem hin und her und der Aufhebung der vorherigen Versuche, diese zu regulieren, hat die Regierung Anfang des Jahres einen Entwurf zur Regelung vorgeschlagen. Der o.g. Ausgleich ist ein Mechanismus zur Entschädigung von Urhebern hinsichtlich der sogenannten Beschränkung für Privatkopie. Da Erwerber von geschützten Werken das Recht haben, eine Kopie für privaten Gebrauch zu machen (beispielsweise eine Kopie der letzten Schlager CD für das Auto), ist das Ziel des Gesetzes ein System zu schaffen, in dem Urheber eine entsprechende Abfindung dafür erhalten. 

Schon in 2010 wurde die spanische Regierung weltberühmt, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Entscheidung C-467/2008 die Nichtigkeit des spanischen Systems erklärte, da dieses nicht zwischen Privatpersonen oder Unternehmen unterschied. Insbesondere wurde anerkannt, dass Unternehmen nicht von diesen Regelungen betroffen sind und daher den Ausgleich nicht zu bezahlen haben, was bis dahin nicht garantiert war. 2011 beschloss der neue Kultusminister, Herr Wert, dass nunmehr der Ausgleich direkt aus dem staatlichen Haushalt zu entnehmen sei, was vom EuGH im Juni letzten Jahres wieder als nichtig erklärt worden ist (470-2014), mit erneutem Hinweis darauf, dass garantiert werden muss, dass die nicht zur Zahlung verpflichteten Personen den Ausgleich nicht bezahlen müssen. Der neue Entwurf des Gesetzesdekrets bringt das vorherige System wieder zurück, d.h., die Schaffung einer Digital-Gebühr für sämtliche Geräte und Speichermedien, welche für die Erstellung von Privatkopien tauglich sind (sowie CDs, Handys, USBs, Festplatten, usw.), was deren Preis wiederum erhöhen wird. Diesmal soll garantiert werden, dass die nicht zur Zahlung verpflichteten Personen ausgeschlossen sind, und daher soll eine Rückerstattung der Zahlungen möglich sein. Wir hoffen damit das endgültige System zu haben, obwohl es unserer Meinung nach die Entwicklungen der Unterhaltungsindustrie ignoriert, welche mit Streaming Plattformen wie Netflix, HBO, Spotify, etc. ein neues Modell geschaffen hat, in welchem die geplante Regelung schwer anzupassen ist.

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