Die neue Verordnung (EU) über Zustellung von Schriftstücken: Praktische Hinweise
Wir führen heute unsere Analyse der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken") weiter, dieses Mal aus einer vorwiegend praktischen Perspektive.
Manchmal ist es gar nicht einfach herauszufinden, wenn man sich für die in der Verordnung vorgesehene Hauptzustellungsart entschieden hat, welches Gericht als Empfangsstelle für die Zustellung zuständig ist oder welche besonderen Anforderungen ein bestimmtes Land für die ordnungsgemäße Zustellung von Schriftstücken festgelegt hat. Theoretisch ist dies eine Aufgabe, die der Übermittlungsstelle obliegt, aber diejenigen, die mit der Funktionsweise unserer Justizverwaltung vertraut sind, wissen genau, wie wichtig es ist, dem Gericht die Arbeit zu erleichtern, indem man alle für die Zustellung erforderliche Information zur Verfügung stellt und sehr didaktisch vorgeht, um das Verfahren möglichst zu beschleunigen und die ohnehin schon langsame Bearbeitung eines Gerichtsverfahrens in Spanien nicht noch weiter zu verzögern.
Artikel 33 der Verordnung lautet wie folgt:
„1. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Angaben nach den Artikeln 3, 7, 12, 14, 17, 19, 20 und 22 mit. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, ob ihr nationales Recht die Zustellung eines Schriftstücks nach Artikel 12 Absatz 5 und Artikel 13 Absatz 2 innerhalb einer bestimmten Frist erfordert.“
Die in diesem Artikel genannten Informationen bestehen im Wesentlichen aus der Angabe der Übermittlungs- und Empfangsstellen, der Möglichkeiten der Unterstützung bei der Suche nach einer unbekannten Anschrift im Ausland sowie der Haltung der Mitgliedstaaten zu bestimmten Zustellungsformen (ob sie Zustellungen durch diplomatische oder konsularische Vertretungen, zuständige Stellen usw. akzeptieren).
Um Informationen zu all diesen Fragen bereitzustellen, hat die Europäische Kommission den Europäischen Gerichtsatlas erstellt, der ein sehr nützliches und effizientes Instrument für die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der internationalen justiziellen Zusammenarbeit darstellt und unter https://e-justice.europa.eu zu finden ist. Was die Zustellung von Schriftstücken betrifft, so kann man auf https://e-justice.europa.eu/373/DE/serving_documents über eine Suchmaschine die zuständigen Stellen in jedem Land ermitteln. Indem man das Land, die Art der gesuchten Stelle (Zentralbehörde, Empfangs- oder Übermittlungsstelle oder Zustellungsbevollmächtigte) und die Postleitzahl angibt, erhält man Information zum Namen, sowie zur Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Justizbehörde und zu der (den) für die Zustellung akzeptierte(n) Sprache(n).
Es handelt sich um ein sehr nützliches Instrument für die nicht immer einfache Aufgabe der Zustellung von Schriftstücken an Personen, die ihren Wohnsitz in der Europäischen Union, aber außerhalb Spaniens, haben.