Die neue Verordnung (EU) über Zustellung von Schriftstücken
Am 2. Dezember 2020 wurde, zusammen mit einer weiteren Verordnung, auf die wir uns in künftigen Artikeln beziehen werden, die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken), veröffentlicht, die größtenteils am 1. Juli 2022 in Kraft treten soll.
Diese Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, die seit mehr als zehn Jahren in Kraft ist und der internationalen justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union einen echten Schub gegeben hat, indem sie die Verfahren vereinfacht und damit Prozesse mit internationalem Bezug beschleunigt hat, die traditionell aufgrund der oft sehr mangelhaften Bearbeitung von gerichtlichen Zustellungen im Ausland durch die damals sogenannten "Rechtshilfeersuchen" stark verzögert wurden.
Das Ziel, welches der Gemeinschaftsgesetzgeber mit diesem neuen Text verfolgt, der von einigen als Neufassung des vorherigen angesehen wird, ist klar: Die Übermittlung und Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke zwischen den Mitgliedstaaten in Zivil- oder Handelssachen muss weiter verbessert und beschleunigt werden und zugleich muss ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz bei der Übermittlung solcher Schriftstücke — unter Wahrung des Schutzes der Rechte der Empfänger sowie des Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten — sichergestellt werden.
Laut der Begründung bzw. den Erwägungsgründen zielt die neue Verordnung darauf ab, „die Effizienz und Schnelligkeit von Gerichtsverfahren durch ihre Vereinfachung und Straffung im Bereich der Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in der Union zu verbessern, und gleichzeitig dazu beizutragen, Verzögerungen und Kosten für natürliche Personen und Unternehmen zu verringern. Durch die Schaffung größerer Rechtssicherheit und die Vereinfachung, Straffung und Digitalisierung der Verfahren werden natürliche Personen und Unternehmen dazu ermutigt, sich am grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr zu beteiligen, wodurch der Handel innerhalb der Union angekurbelt und somit das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert wird.“
Es besteht kein Zweifel daran, dass die im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit erlassenen gemeinschaftlichen Verordnungen (nicht nur in Bezug auf die Zustellung von Schriftstücken, sondern beispielsweise auch in Bezug auf die Erlangung von Beweisen im Ausland) die Abwicklung dieser Art von Verfahren erheblich verbessert haben, und wir hoffen daher, dass dieser neue Text noch mehr zur Vereinfachung und Straffung dieser Art von Verfahren bei der ohnehin schon überlasteten spanischen Gerichten beitragen wird. In den folgenden Artikeln werden wir uns eingehender mit den Neuerungen dieser Verordnung befassen.