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Die Grundstrukturen bei M&A-Transaktionen: Asset Deal und andere Formalitäten

29/02/2024
| Felipe Pineda, Sergi Giménez Binder
Die Grundstrukturen bei M&A-Transaktionen: Asset Deal und andere Formalitäten

Die wichtigste Alternative zu einer M&A-Transaktion durch einen Share Deal (Erwerb von Aktien bzw. Anteile) ist ein Asset Deal (Erwerb von Vermögenswerten).

Bei einem Asset Purchase Agreement (APA) erwirbt der Käufer die einzelnen Vermögenswerte. Der Käufer erlangt dadurch den Vorteil, selbst entscheiden zu können, welche Aktiva bzw. Passiva er übernehmen möchte und verringert so sein Haftungsrisiko, was diese Art von Struktur flexibler macht.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass das veräußernde Unternehmen nach Abschluss der Transaktion weiterbesteht, so dass es dieselben Gesellschafter bzw. Aktionäre und operative Tätigkeit beibehält, soweit diese nicht durch den Verkauf beeinträchtigt wird.

Die Wahl dieser Struktur - im Gegensatz zu anderen Alternativen - muss in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien, der Eigenkapital- und Unternehmensstruktur, der rechtlichen und steuerlichen Aspekte usw. abgewogen werden. Wie bei jeder M&A-Transaktion ist es unerlässlich, eine rechtliche Prüfung ("Due Diligence") durchzuführen, die sich in diesem Fall auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die der Käufer zu erwerben beabsichtigt, und die damit verbundenen Verpflichtungen konzentrieren sollte.

Der Verhandlungsprozess führt in diesem Fall zur Unterzeichnung des Kaufvertrags (“Signing”) und ist in bestimmten Fällen an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft. Der formale Abschluss ("Closing") kann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Da bei dieser Art von Transaktion individuelle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erworben werden, ist es in diesem Fall erforderlich, die für die Übertragung der einzelnen Aktiva und Passiva erforderlichen Formalitäten und Maßnahmen im Vertrag zu regeln.

Beispiele hierfür sind die Übermittlung von Mitteilungen und die Einholung der Zustimmung Dritter (insbesondere von Kunden und Lieferanten), die Genehmigung des Vermieters, falls dies im Rahmen eines in die Transaktion einbezogenen Mietvertrags erforderlich ist, die Änderung der Arbeitsverträge der betroffenen Arbeitnehmer, die Änderung der Eigentumsverhältnisse an Lizenzen und die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse an den Vermögenswerten in öffentlichen Registern (z. B. Grundbuchamt, Register über Bewegliche Sachen, Spanisches Patent- und Markenamt usw.).

Sobald die Transaktion vollzogen ist, muss die Ausführung aller Aufgaben koordiniert werden, die für die wirksame Übertragung der betreffenden Vermögenswerte erforderlich sind. Aus all diesen Gründen ist es unerlässlich, dass die Parteien über eine angemessene Beratung verfügen.

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