Die Entkopplung der Preise vom Inflationsindex
Am 1. April 2015 trat das Gesetz zur Entkopplung der Preise vom Inflationsindex in Kraft, um dem Automatismus des jährlichen am Verbraucherindex (IPC) gemessenen Anstiegs der Preise ein Ende zu setzen. Damit werden auch die Preise für öffentliche Dienste (öffentliche Abgaben, Transport, Energie, Telekommunikation, Post, etc.) vom Verbraucherpreisindex losgelöst.
Die Preise werden nicht mehr gemäß dem Verbraucherpreisindex der Inflation angepasst. Eine Anpassung erfolgt allein bei einem tatsächlichen Kostenanstieg des Produktes. Wenn die Kosten eines Produkts nicht ansteigen, steigen folglich somit auch die Preise nicht. Das Gesetz führt zur Bemessung der Änderung der Produktkosten die jährliche Änderungsrate des Índice de Garantía de Competitividad (IGC) ein. Dieser Index berechnet sich aus den bereinigten Daten des harmonisierten Verbraucherpreisindex der Eurozone. Berechnungsgrundlage bildet der Durchschnitt des Verbraucherpreisindexes aller Länder der Eurozone bereinigt um die Einbuβe der Wettbewerbsfähigkeit Spaniens seit 1999. Dieser Index ist gesetzlich zwischen 0 % und dem von der EZB festgesetzten Inflationsziel von derzeit 2% begrenzt. Das Instituto Nacional de Estadística veröffentlicht monatlich den IGC und seine Änderungsrate.
Dieser Index beeinflusst auch die Immobilienmietverträge. Hinsichtlich der Anpassung des Mietzinses kann im Mietvertrag durch Individualvereinbarung festgesetzt werden, dass die Miete gemäβ dem IPC, dem IGC oder einem anderen Index angepasst werden soll. Sollte keine solche Vereinbarung getroffen sein, bestimmt sich die Anpassung des Mietzinses nach der Ley de Arrendamientos Urbanos, welche hilfsweise auf den IGC verweist.