DGRN veröffentlicht neue Vorlagen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Handelsregister
Mit Datum vom 9. März 2016 hat der spanische Staatsanzeiger zwei Entscheidungen der Generaldirektion für Register und Notariate (DGRN) vom 26. Februar 2016 veröffentlicht, durch welche die neuen Vorlagen für die Offenlegung von Einzel- und von konsolidierten Jahresabschlüssen beschlossen sowie die Übersetzungen der Vorlagen in die kooffiziellen Amtssprachen der jeweiligen Autonomen Regionen veröffentlicht werden.
In Bezug auf die Einzelabschlüsse werden die bisher aufgrund der Verordnung JUS/206/2009, vom 28. Januar, massgeblichen Vorlagen modifiziert und um die Gesetzesänderungen seit der letzten Überarbeitung der Verordnung im Januar 2015 erweitert. Wichtigste Neuerung ist der bilanzielle Ausweis der durch die Reform des Körperschaftsteuergesetzes neu geschaffenen Kapitalisierungsrücklage. Weitere Änderungen betreffen die Anhangsangaben, die um neue Vorschriften aus verschiedenen Entscheidungen des spanischen ICAC erweitert werden, u.a. zur Bestimmung der Herstellkosten, zu Informationen über Zahlungsfristen bei Kreditorenzahlungen sowie zu Informationen über die steuerliche Situation.
In Bezug auf die konsolidierten Jahresabschlüsse werden die in der Verordnung JUS/1698/2011, vom 13. Juni, beschlossenen Vorlagen modifiziert und ebenfalls um die oben aufgeführten Gesetzesänderungen erweitert.
Die neuen Vorlagen sind verpflichtend für die Offenlegung derjenigen Jahresabschlüsse zu verwenden, die nach dem 9. März 2016 von den Gesellschaftern oder der Hauptversammlung festgestellt werden.