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Der Umzug von Führungskräften und digitalen Nomaden nach Spanien kann Steuern sparen – oder die Steuerinspektion wecken

29/05/2026
| Gustavo Yanes Hernández
Der Umzug von Führungskräften und digitalen Nomaden nach Spanien kann Steuern sparen – oder die Steuerinspektion wecken

Spanien ist zu einem interessanten Ziel für internationale Unternehmensgruppen geworden, die ihre Führungskräfte hierher auswandern lassen, ausländisches Talent anstellen, die Telearbeit von Spanien aus erlauben oder hier ansässige Geschäftsführer bestellen. Über die Steuerchancen des Beckham Law sollte jedoch das Kleingedruckte nicht vergessen werden, denn die falsche Anwendung kann mit erheblichen Steuerrisiken einhergehen. 

Grundsätzlich gestattet das Beckham Law bestimmten Personen, die in Spanien steuerlich ansässig werden, während des Umzugsjahres und der fünf Folgejahre nach den Vorschriften der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) belastet zu werden, obgleich sie als Steuerpflichtige in der Einkommensteuer (IRPF) gelten. Eine der Bedingungen ist, dass die Person in den fünf Vorjahren nicht in Spanien ansässig gewesen sein darf.

Für internationale Profile, insbesondere hochbezahlte Führungskräfte liegt der Steuervorteil auf der Hand: eine vorteilhaftere Besteuerung des Vermögens und Einkommens als in der IRPF. Aber das Beckham Law greift nicht nur beim klassischen Expat, der von einer spanischen Gesellschaft angestellt wird; es kann auch von entsandten Mitarbeitern, im Homeoffice tätigen Fachkräften – einschließlich sog. digitaler Nomaden mit internationalem Telearbeitsvisum – und Personen in Anspruch genommen werden, die Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft werden. 

Daher sollte eine Analyse vor dem Umzug vorgenommen werden, nicht danach. Im Falle von Geschäftsführen sollte bspw. die Unternehmensstruktur, die Höhe der Beteiligung und eine mögliche Einstufung der Gesellschaft als Vermögensverwaltungsgesellschaft (sociedad patrimonial) geprüft werden. Bei digitalen Nomaden hingegen, ob tatsächlich Telearbeitsleistungen erbracht werden, ob sich der Umzug unter einen der gesetzlich vorgesehenen Fälle subsumieren lässt und wie diese gegenüber der spanischen Steuerbehörde dokumentiert werden. 

Und Achtung: Die spanischen Steuerbehörden haben das Beckham Law nun auf dem Schirm. Der Steuerkontrollplan für 2026 kündigt Prüfungen der korrekten Anwendung der Sonderregelung an und weist ausdrücklich auf möglichen Missbrauch aufgrund nicht erklärter vorheriger Ansässigkeiten, Scheinarbeitsverträge und Scheinverwaltungsbeziehungen hin, die nur der formellen Erfüllung der Voraussetzungen dienen. Zudem ist die Meldung der Anwendung des Verfahrens kein Zeichen dafür, dass die Steuerbehörden die Erfüllung der Voraussetzungen abschließend geprüft haben. 

Daher ist es ratsam, vor dem Umzug von Geschäftsführern, der Anstellung von ausländischen Talenten, der Genehmigung von Telearbeit in Spanien und der Bestellung ausländischer Geschäftsführer ihre Einfügung in die Steuerregelung zu prüfen. Gut geplant kann das Beckham Law ein wirksames Werkzeug für die Bindung von Talenten und die Strukturierung der internationalen Präsenz in Spanien sein. Eine schlechte Anwendung hingegen kann einen Steuervorteil in ein persönliches und unternehmerisches Risiko verwandeln.

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