Der Oberste Spanische Gerichtshof bestätigt die Zulässigkeit von anonymen Strafanzeigen im Unternehmen
Das kürzlich gesprochene Urteil des spanischen obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) bestätigt die Verurteilung mehrerer Mitarbeiter eines Unternehmens zu zwei Jahren Haft und zur Zahlung von 456.340,27 € bzw. 340.650,66 € für die Begehung eines Betrugsdeliktes.
Der oberste Gerichtshof sah es als erwiesene Tatsachen an, dass die verurteilten Angestellten des Unternehmens, das Altmetall erwirbt und dieses dann zu Stahl verarbeitet, mit Altmetalllieferanten Absprachen trafen und Altmetall mit überdurchschnittlich hohen Anteilen inerter Materialien abnahmen. Bei diesen in Legierungen enthaltenen Materialien handelt es sich um nicht verwertbaren Abfall.
Die Angestellten waren für die Klassifizierung des Altmetalls in Kategorien und die Festlegung des Abzugs zuständig, der sich nach dem Anteil dieser inerten Materialien bestimmt. Wenn Sie eine Lieferung dieser Lieferanten erhielten, nahmen sie einen weitaus geringeren Abzug für inerte Materialien vor, als sie tatsächlich auf Grundlage des Anteils dieser Materialien an der Legierung mit verwendbarem Metall hätten vornehmen dürfen. Die verurteilten Angestellten erreichten damit, dass das Unternehmen, das das Altmetall von den Lieferanten erwarb, mit denen die Absprachen bestanden, höhere Preise bezahlte, als es bezahlt hätte, wenn ihm die tatsächliche Zusammensetzung des Materials bekannt gewesen wäre.
Diese betrügerischen Machenschaften – die sowohl die Qualifizierung der Legierungen als auch die Anwendung von Abzügen betraf – wurden anonym der Personalabteilung zur Anzeige gebracht. Zwar war der Hinweisgeber nicht bekannt, dies hielt das Unternehmen jedoch nicht davon ab, selbst eine interne Untersuchung einzuleiten, um die Wahrhaftigkeit der angezeigten Tatsachen zu prüfen. Diese Untersuchung bestätigte schließlich die angezeigten Tatsachen und bildete den Ausgangspunkt der strafrechtlichen Klage gegen die kompromittierten Angestellten.
Mit diesem Urteil verleiht der oberste Gerichtshof anonymen Anzeigen innerhalb eines Unternehmens volle Gültigkeit und Legitimität. In dem vorliegenden Fall liegt dies daran, dass sich die Ereignisse zutrugen, bevor das Unternehmen über ein internes Compliance-Programm oder Meldekanäle (auch Whistleblower-System genannt) verfügte. Diese internen Systeme werden bald Teil der meisten Unternehmen sein, da im Oktober 2019 eine diesbezügliche EU-Richtlinie verabschiedet wurde. Zum einen schützt diese Richtlinie diejenigen, die Hinweise auf diese internen Verstöße geben, die ihnen innerhalb des Unternehmens zur Kenntnis gelangen könnten. Zum anderen verpflichtet sie in den Mitgliedsstaaten ansässige Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern, solche Whistleblower-Systeme einzuführen.