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Der Kaufvertrag von Gesellschaftsanteilen: Signing und Closing

29/03/2019
| Karl H. Lincke
Der Kaufvertrag von Gesellschaftsanteilen: Signing und Closing

Der Kaufvertrag von Gesellschaftsanteilen ist ein Dokument, welches die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ermöglicht.

Die Unterzeichnung eines Anteilskaufvertrages wird üblicherweise durch eine Untersuchung bzw. “Due Diligence” vorbereitet. Nach dieser Phase wird der Kaufvertrag als Privatdokument unterzeichnet. Die Übertragung der Anteile auf den Erwerber, das sog. „Signing”, hat zu diesen Zeitpunkten noch nicht stattgefunden.

Sind die im Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt, so entfaltet dieser volle Rechtswirkung. Beide Parteien, erscheinen vor dem Notar, um ihr Einverständnis zu bekräftigen, die sog. „Closing”-Phase (Zahlung des Kaufpreises und Übertragung der Gesellschaftsanteile).

Das Signing stellt folglich den bloßen Vertragsschluß dar. Das Closing ist dagegen der Moment, in dem beide Seiten ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen, sodass erst hier der Vertrag erfüllt wird. Nichtdestotrotz besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Signing und Closing zeitgleich vorzunehmen.

Klauseln im Anteilskaufvertrag:

  • Parteien: Vertragsparteien und ihre eventuelle Vertretung.
  • Vertragsgegenstand: erwerbenden Anteile werden definiert.
  • Kaufpreis: Festlegung des Kaufpreises.
  • Erklärungen und Garantien: Versichern des ordnungsgemäßen Zustands der Gesellschaft.
  • Haftung: Dauer und Umfang der Haftung des Veräußerers.
  • Voraussetzungen des Closing: Bedingungen damit beide Parteien verpflichtet sind, den Kaufvertrag mit ihren respektiven Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Sicherheiten: Sicherstellung der Pflichterfüllung beider Seiten.
  • Zusätzliche Vereinbarungen, z.B. Abreden zum Wettbewerbsverzicht, zur Vertraulichkeit, zum Mindestverbleib des Veräußerers in der übertragenen Gesellschaft, etc.
  • Sonstige Klauseln, etwa Belehrungen, Rücktrittsrechte, salvatorische Klausel, Gerichtsstandsvereinbarung o.ä.

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